Von Mai bis Oktober kann Grüngut an Samstagen  in allen größeren Ortsteilen bei bestimmten Sammelstellen der landwirtschaftlichen Maschinenringe abgegeben werden.

Für die Anlieferung ist verholztes Grüngut wie zum Beispiel Ast- und Strauchschnitt nach Möglichkeit getrennt von feinem, unverholztem Material wie zum Beispiel Laub und Rasenschnitt zu laden. Dies ermöglicht am Grüngutplatz ein getrenntes Abladen nach verholztem und unverholztem Material und anschließend wiederum eine getrennte Verwertung:
Das verholzte Material wird energetisch verwertet; weiches Grüngut wird hygienisiert, und zu Kompost verarbeitet, der in der Landwirtschaft Anwendung findet.

Die Annahmeplätze und -zeiten der Sommerbringaktion stehen im Entsorgungskalender, auf Seite 8 ("Wichtige Informationen").


Straßensammlungen für Grüngut finden im Frühjahr und Herbst statt,
Termine siehe Entsorgungskalender.

Astschnitt wird bei den Straßensammlungen nur mitgenommen, wenn er gebündelt bereitgestellt ist. Die Bündel dürfen nicht schwerer als 20 kg und länger als 1,20 m sein.

Feinmaterial wie Laub und Rasenschnitt ist in Säcken bereitzustellen. Die entleerten Säcke werden aufs Grundstück zurückgelegt.

Für die Abfuhr muss das Grüngut bis 6.00 Uhr bereitgestellt sein, für später bereitgestelltes Grüngut kann die Abfuhr nicht garantiert werden. Übliche Abfuhrzeiten können sich jederzeit ändern!

Feuerbrand ist eine durch Bakterien verursachte Pflanzenkrankheit, die zum Welken und Absterben ganzer Bäume führen kann.

Anfällig im Haus- und Erwerbsgarten sind insbesondere Kernobstbäume wie Äpfel- und Birnbäume. Stein- und Beerenobst, Nussbäume, Laub- und Nadelgehölze werden nicht befallen.

Die Blätter, Blüten, Früchte und Äste erkrankter Bäume verfärben sich beim Welken schwarz, dadurch erscheinen sie verdorrt oder verbrannt. Größere Bäume können durch rechtzeitigen, fachgerechten Rückschnitt von mindestens 30 cm bis in das gesunde Holz gerettet werden.

Feuerbrand ist hochinfektiös für Kernobst-Bäume - die Feuerbrand-auslösenden Bakterien können sogar durch Arbeitsgerät wie Schnittwerkzeuge und Handschuhe übertragen werden!

Herkömmliche Kompostierverfahren vernichten die Erreger nicht! Feuerbrand-befallene Pflanzenteile dürfen daher weder über die Grüngutplätze noch über die Straßensammlungen für Grüngut entsorgt werden.

Kleine Mengen befallener Pflanzenteile können über die Hausmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen sind nach vorheriger Information der Gemeinde als Ortspolizeibehörde im Außenbereich auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen zu verbrennen. Dabei sind Mindestabstände von 200 m zu Autobahnen, von 100 m zu Bundes, Landes- und Kreisstraßen und von 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen einzuhalten. Feuerbrand-befallene Pflanzenabfälle werden bei den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises nicht angenommen.

Die betreffenden Pflanzen dürfen nicht im Hausgarten kompostiert werden, da diese Art der Kompostierung die Samen nicht zuverlässig abtötet.

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Der Blütenstaub der bis zu 1,80 m hohen Pflanzen gehört zu den stärksten Allergie-Auslösern beim Menschen.

Der Stängel der Ambrosia-Pflanzen ist behaart, die filigranen Blätter sind tief eingeschnitten. Die Blätter sind auf der Unterseite grün, im Gegensatz zum ähnlichen, und völlig ungefährlichen gemeinen Beifuß. Bei letzterem sind die Blattunterseiten stark weißlich behaart, ähnlich einer Schicht aus Filz. Die Ambrosiapflanze blüht in unscheinbaren, gelblichgrünen länglichen Trauben.

Sie wächst häufig auf brachliegenden Flächen, Randstreifen und Vogelfutterplätzen, weil Vogelfuttermischungen häufig damit vermischt sind.

Die Pflanzen sollten möglichst vor der Blützezeit im Juni komplett mit Wurzel ausgerissen und über den Hausmüll entsorgt werden, hierbei ist die Verwendung von Gartenhandschuhen, Arbeitsgerät und eventuell sogar Staubschutzmasken zu empfehlen.

Die Samen sind auch in unreifem Stadium häufig keimfähig. Die Kompostierung im Hausgarten tötet die Samen nicht ab.

Auch im Grüngut, welches auf die Felder ausgebracht wird, bleiben die Samen keimfähig, da dieses vor der Ausbringung lediglich zerkleinert wird.

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Die bis zu 1 m hohe gelbblühende Pflanze verursacht starke Leberschäden bei Kühen und Pferden. Daher soll die Ausbreitung von Samen auf Felder und Wiesen über die Düngung mit Grüngut nicht mehr unterstützt werden.

Jakobskreuzkaut wächst bevorzugt an Weg-, Wald- und Wiesenrändern, Ödland und Bahnböschungen. Die Jungpflanzen bilden Blattrosetten, die Blätter sind stark rundlich zergliedert. Die erwachsenen Pflanzen bilden von Juni bis Oktober große, kräftig-gelbe Blütendolden aus. Die ca. 10-centgroßen Einzelblüten haben in der Mitte einen orangegelben "Knopf", ähnlich wie bei Margeriten.

Die Pflanzen sollten möglichst vor der Samenbildung komplett mit Wurzel ausgerissen werden, und über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sollten nicht auf den Hauskompost gegeben werden, da bei der Kompostierung im Hausgarten Samen in der Regel nicht abgetötet werden.
Auch im Grüngut, welches auf die Felder ausgebracht wird, bleiben die Samen keimfähig, da dieses vor der Ausbringung lediglich zerkleinert wird.

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