Freitag, 15.06.2012:
Neunkirchen, Festplatz Zwingenburger Str., Gewerbegebiet "Meistergrund", 8:00 -9:00 Uhr,
Unter-Schwarzach, Parkplatz unterhalb Schwimmbad 9:45 - 11:00 Uhr,
Aglasterhausen, Parkplatz Festhalle, Mosbacher Str. 11:45 - 13:00 Uhr,
Obrigheim, Parkplatz bei der Neckarbrücke 14:30 - 16:30 Uhr.

Samstag, 16.06.2012:
Mosbach-Neckarelz, Messplatz 8:00 - 12:00 Uhr.

Montag, 18.06.2012:
Binau, Parkbucht am Dorfplatz, Neckarstr. 8:00 - 9:30 Uhr,
Neckargerach, neuer Bauhof am Bahnhof 10:15 - 11:30 Uhr,
Zwingenberg, Parkplatz Gasthaus Wolfsschlucht, Alte Dorfstr. 1, 13:00 - 13:45 Uhr,
Waldbrunn-Strümpfelbrunn, Parkplatz am Kurzentrum 14:30 -16:30 Uhr.

Dienstag, 19.06.2012:
Robern, Parkplatz Sportplatz 8:00 - 9:30 Uhr,
Limbach, Parkplatz Schule 10:15 - 12:00 Uhr,
Mudau, Parkplatz gegenüber Odenwaldhalle 13:30 - 14:30 Uhr,
Elztal-Dallau, Parkplatz an der Elzberghalle 15:15 - 16:30 Uhr.

Mittwoch, 20.06.2012:
Walldürn-Altheim, Parkplatz am Friedhof 8:00 - 8:45 Uhr,
Buchen-Hettingen, Parkplatz am Sportplatz 9:15 – 10:00 Uhr,
Walldürn, Parkplatz für Veranstaltungen Nibelungenhalle, Montereau-Allee 10:45 - 12:30 Uhr,
Höpfingen, Parkplatz Festplatz 14:00 - 15:00 Uhr,
Hardheim, Parkplatz Sportgelände TV Hardheim, Querspange 15:45 - 17:15 Uhr.

Donnerstag, 21.06.2012:
Seckach, Parkplatz am Sportplatz, 08:00 – 09:00 Uhr,
Adelsheim, Parkplatz Freischwimmbad Adelsheim, 9:45 - 10:45 Uhr,
Osterburken, Parkplatz Baulandhalle 11:30 - 12:30 Uhr,
Ravenstein-Merchingen, Schloßhof 14:00 - 15:00 Uhr,
Rosenberg, Parkplatz am Sportzentrum Steinbübel 15:45 - 16:45 Uhr.

Freitag, 22.06.2012:
Hüffenhardt, Parkplatz bei der Grundschule, Raiffeisenplatz 8:00 - 8:45 Uhr,
Haßmersheim, im Bauhof, Mörikestraße 9:30 - 11:00 Uhr,
Neckarzimmern, am Bahnhof 11:30 - 12:15 Uhr,
Billigheim-Sulzbach, Sporthalle 13:30 - 14:45 Uhr,
Schefflenz-Mittel, Gemeindebauhof, Kochgrabenring, 15:30 – 16:30 Uhr.

Samstag, 23.06.2012:
Mosbach-Neckarelz, Messplatz 7:45 - 9:45 Uhr,
Buchen, Parkplatz am Gymnasium, St. Rochus-Straße 10:45 - 12:30 Uhr.

Sonderabfälle aus dem gewerblichen Bereich werden beim Schadstoffmobil nur gegen vorherige Anmeldung angenommen. Die Annahme erfolgt bei gewerblichen Anlieferungen nur gegen Bezahlung. Weitere Hinweise hierzu gibt das Beratungsteam der AWN unter der Telefonnummer 0 62 81/9 06-13.

Beim Schadstoffmobil werden haushaltsübliche und -typische Kleinmengen gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises wie immer kostenlos angenommen.

Angenommen werden insbesondere: Akkus und Batterien, flüssige Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel; Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren; Laugen; lösemittelhaltige Flüssigkeiten; ölverschmutzte Abfälle wie z.B. Ölfilter; Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Hausgarten; quecksilberhaltige Abfälle, wie z.B. Fieber-thermometer; Reinigungsmittel; Säuren; Salze; Spraydosen mit Restinhalt; Verdünner und Terpentinersatz sowie Chemikalienreste.

Wer es ganz genau wissen möchte, kann beim Beratungsteam der AWN ein Schadstoff-ABC anfordern - oder auch gleich dort nachfragen.

Motoren- und Getriebeöl wird bei der Schadstoffsammlung kostenlos nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, da der Handel zur kostenlosen Rücknahme von Altölresten seiner Kunden verpflichtet ist. Damit die Rückgabe beim Handel problemlos klappt, sollte das Altöl im Originalgebinde abgegeben werden. Tipp: Kassenzettel aufbewahren und vorweisen.
Noch einfacher ist die Rückgabe für alte Batterien geregelt: Jeder Händler muss haushaltsübliche Kleinmengen von denjenigen Batterietypen kostenlos zurücknehmen, die er selbst in seinem Geschäft verkauft. Für Kfz-Batterien müssen beim Neukauf 7,50 € Pfand pro Stück bezahlt werden, außer es wird für jede gekaufte Starterbatterie gleich eine verbrauchte abgegeben.

Bei der Anlieferung an das Schadstoffmobil ist der gültige Berechtigungsnachweis für 2016 vorzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine der orange-gelben Jahresmarken, die die Haushalte mit dem Müllgebührenbescheid erhalten haben. Der Berechtigungsnachweis ist bei Anlieferungen an die Entsorgungsanlagen im Landkreis grundsätzlich vorzuzeigen. Als „Eintrittskarte“ für fast alle Arten von Kleinanlieferungen kann er nach dem Vorzeigen wieder mit nach Hause genommen werden. Mit dem Vorzeigen des Berechtigungsnachweises soll sichergestellt werden, dass die kostenlose Anlieferung an das Schadstoffmobil tatsächlich nur von gebührenzahlenden Haushalten oder gebührenzahlenden Betrieben des Neckar-Odenwald-Kreises in Anspruch genommen wird. Die schadstoffhaltigen Abfälle müssen zum Schadstoffmobil gebracht werden. Sie können nicht am Straßenrand bereitgestellt werden!

Auf keinen Fall sollten Restchen verschiedener Mittel dazu verleiten, sie aus Platzgründen einfach zusammenzuschütten. Der Versuch kann buchstäblich ins Auge gehen! Chemikalien reagieren bei unsachgemäßem Vermischen mit Erhitzung, unter heftigem Aufschäumen und der Bildung von ätzenden Dämpfen. Verletzungen von Augen, Haut und Atemwegen können die Folgen sein. Aus diesem Grund sind die Schadstoffe getrennt zu sammeln, besonders sicher zu transportieren und an der richtigen Stelle zu entsorgen, nämlich beim Schadstoffmobil.

Die Schadstoffe werden dort nur in verschlossenen Behältnissen und unvermischt angenommen. Am sinnvollsten ist die Abgabe in der verschlossenen Originalverpackung. Es können Behältnisse von höchstens 30 l Volumen angenommen werden. Diese fachgerechte Anlieferung erleichtert den Fachleuten am Schadstoffmobil auch die schnellere Zuordnung und Zuführung zu einer geordneten Entsorgung. Behältnisse mit einer Größe von mehr als 30 Liter Inhalt können bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen werden, da sie wegen ihrer Größe nicht in die vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse passen.

Außerhalb der offiziellen Annahmezeiten darf, auch wegen einer möglichen Gefährdung spielender Kinder, nichts am Sammelplatz abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige rechnen.

 

Bei Medikamenten ist die Diagnose eindeutig: Klarer Fall für die Restmülltonne! Das Gleiche gilt für vollständig eingetrocknete Reste von Wand- und Fassadenfarben, Lacken, Leimen und Klebemitteln. Nur in flüssigem bzw. zähflüssigem Zustand zählen sie zum Sonderabfall.

Hier gelten für die Gesamtgemeinde Rosenberg und Hardheim-Kerngemeinde aufgrund des Pilotprojekts zur restmüllfreien Abfallwirtschaft andere Annahmebedingungen.

Alle leeren Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit dem grünen Punkt gehören in den Gelben Sack. Das gilt auch für leere Spraydosen, leere Farbeimer sowie pinselsaubere oder spachtelreine Dosen und Eimer aus Kunststoff oder Metall. Also gleich wieder aus dem Sondermüllkistchen aussortieren und ab damit, in den Gelben Sack.

Unser Service im Überblick - die AWN ist im Auftrag des Landkreises für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten zuständig. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um die Abfallentsorgung.

Wählen Sie aus unserem Informationsangebot für Haushalte:

Sämtliche Sammeltermine in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen für Restmüll, den Gelben Sack, Grüngut, Altholz, schadstoffhaltige Abfälle, Schrott und Papier/Pappe/Kartonagen stehen im Abfallkalender der AWN. Der Kalender wird den Haushalten immer rechtzeitig mit der Post zugesandt. Neu zugezogene Bürger erhalten ihren Abfallkalender im Rathaus. Unsere Online-Version bietet neben den entsprechenden PDF-Datei auch den Download von iCal-Dateien für Ihr Smartphone:

Außerdem steht Ihnen seit 2021 unsere KWiN-App in den AppStores zur Verfügung!

Die App erinnert Sie an die aktuellen Abfuhrtermine, zeigt alle Wertstoffhöfe und Altglas-Container-Standorte im Neckar-Odenwald-Kreis und hält Sie auf dem Laufenden. Auch das Abfall-ABC finden Sie in unserer neuen App:

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Nutzen Sie die Suchfunktion links unter der Navigationsleiste oder gehen Sie direkt zu unserem Abfall-ABC.

Falls Sie in unserem Online-Angebot keine Antwort auf Ihre Frage finden, rufen Sie unser Beratungsteam unter 06281 906-13 an oder schicken uns eine E-Mail - Wir helfen Ihnen gerne.

Saubere, schneeweiße Verpackungs-Formteile aus Styropor können, ggf. in Kleinteile gebrochen, in den Gelben Sack gegeben werden.

  • Dämmplatten werden im Entsorgungszentrum Sansenhecken anommen, sofern sie sauber und schneeweiß sind.
  • Kleinmengen bis 0,3 cbm werden dort mit gültigem Berechtigungsnachweis kostenlos angenommen.

Reifen mit und ohne Felgen werden gegen Bezahlung beim Wertstoffhof des Entsorgungszentrums Sansenhecken angenommen.

Beim Rest- und Sperrmüll werden Reifen nicht mitgenommen.

Glas- und Steinwolle kann im Entsorgungszentrum Sansenhecken immer Dienstags  von 7.30-16.30 Uhr gegen Bezahlung angeliefert werden.

Das Material muss staubdicht verpackt verpackt sein.

pdf > Zum Infoblatt Dämm- und Isoliermaterial aus Mineralwolle

Flaschen und Konservengläser tragen zwar den Grünen Punkt, gehören aber trotzdem nicht in den Gelben Sack.

Für Einwegflaschen oder Schraubgläser, die nicht gegen Pfand in den Laden zurückgebracht werden können, sind in allen Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises Glascontainer aufgestellt. Die Sammlung erfolgt getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas.

  • Scheiben- und Spiegelglas sowie feuerfestes Glas gehören zum Restmüll.
  • Blaues Glas gehört in den Grünglascontainer.

Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten, sie sind an den Containern angebracht.

Bodenaushub kann bei den Bodenaushubdeponien der Gemeinden nach vorheriger Anmeldung beim Bürgermeisteramt angeliefert werden

> Infoblatt Bodenaushub

> Annahmeerklärung Bodenaushub

Bitte ausfüllen und bei der Anlieferung mitbringen

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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