2016-04-11. Elektrogeräte aus privater Nutzung können bereits seit dem Jahr 2006 kostenfrei bei den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis abgegeben werden. Die kostenlose Rückgabemöglichkeit gemäß Elektrogerätegesetz ist auf Nachtspeicheröfen aus privater Nutzung ausgeweitet worden. Nachtspeicher-Heizgeräte können daher im Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen angeliefert werden. Es werden ausschließlich vollständige,...

...also nicht zerlegte Geräte angenommen. Keine Annahme von Nachtspeicheröfen erfolgt jedoch an den Wertstoffhöfen in Hardheim und Mosbach sowie durch die Elektrofachgeschäfte im Landkreis! Nachtspeicheröfen können Asbest, Chrom-VI sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) in ihren Bauteilen enthalten. Die Freisetzung dieser Stoffe ist mit Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verbunden.

Der Ausbau von Nachtspeicher-Heizgeräten sollte daher nur durch Fachfirmen durchgeführt werden. Die für den Ausbau beauftragten Fachfirmen müssen einen gültigen Sach- und Fachkundenachweis nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 haben. Aufgrund des hohen Gewichts der einzelnen Geräte ist ein Transport aus der Wohnung der vollständigen, unzerlegten Geräte nur mit besonderen Transportvorrichtungen möglich. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich die Beauftragung von Fachfirmen. Eine Zerlegung der Geräte zur Erleichterung des Transportes ist nicht zulässig.

Bei der Anlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken sind ebenfalls bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, dies gilt auch bei Anlieferung durch Privatpersonen:

Es werden nur vollständige, unzerlegte Geräte angenommen. Sämtliche Öffnungen und Kanten jedes Geräts sind vor dem Transport mit reißfestem Gewebeband staubdicht abzukleben. Jedes Gerät muss einzeln stehend auf Palette angeliefert werden. Gegen Verrutschen oder Kippen muss das Gerät mit geeigneten Transportsicherungen wie zum Beispiel Fixiergurten gesichert sein. Annahmetag für Nachtspeicheröfen im Entsorgungszentrum Sansenhecken ist ausschließlich dienstags.
Bis zu drei Geräte können ohne eine Erzeugererklärung angeliefert werden. Wenn insgesamt mehr als drei Geräte angeliefert werden sollen, muss auch von Privathaushalten vorab eine Erzeugererklärung vorgelegt werden.

Information kurz und bündig gibts im Merkblatt Nachtspeicheröfen für Privathaushalte.
Fragen zur Entsorgung von Nachspeicheröfen beantwortet auch gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon 0 62 81/9 06-13.

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