Neuerungen bei der Abfallwirtschaft 2023 für gewerbliche Kunden mit 60/80/120/240 Liter Restmülltonnen   

Die AWN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus gewerblichen Betrieben. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden. Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit unter einem hohen Kostendruck: Gestiegene Anforderungen, aktuell eine höhere Inflation verbunden mit gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen sowie der geplanten CO2-Bepreisung der energetischen Müllverwertung. In diesem Spannungsfeld bleibt die Wahl zwischen Preiserhöhungen oder angepassten Entsorgungsleistungen. Gleichwohl muss eine ausreichende und umweltfreundliche Abfallentsorgung für die Betriebe erhalten bleiben.

Folgende Neuerungen sind ab 2023 vorgesehen:

Restmülltonne: Von zwei- auf drei-wöchentliche Abfuhr

(Bei Gelber Verpackungstonne und Blauer Papiertonne bleibt der Abholrhythmus wie gehabt)

Dadurch können rund 30 % der Restmüllfahrten (Personal, LKW, ca. 40.000 Liter Kraftstoff, CO2-Emission) eingespart werden. Die Betriebe erhalten dadurch einen weiteren Anreiz, Restmüll zu trennen und zu vermeiden. Bei erhöhtem Bedarf könnte eine größere Restmülltonne (gegen Zuzahlung) bestellt werden.

Grüngutsystem: Herbst-Straßensammlung entfällt, Sommerbringaktion 14tägig statt wöchentlich

Der NOK hat mit über 30 Grüngutplätzen und den verschiedenen Sammelaktionen ein sehr aufwändiges und somit teures Grüngutsystem. Die überwiegende Menge wird direkt an den Grüngutplätzen angeliefert, was auch praktische Vorteile in Bezug auf die Sortierung und Weiterverarbeitung hat. Die Straßensammlungen werden zusehends weniger genutzt. Deshalb entfällt die Herbststraßensammlung, die Sommerbringaktionen erfolgen ab 2023 14-tägig statt wöchentlich. Die Tage sind im AWN-Abfallkalender hinterlegt.

Sperrmüllsammlung: Keine kostenlosen Sperrmüllmarken mehr

Bisher konnten bis zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Jahr (bei Nutzung einer 60 Liter Restmülltonne) kostenlos an den Wertstoffhöfen Mosbach und Buchen angeliefert werden. Die Erstellung und vor allem Verwaltung der Sperrmüllmarken sind aufwändig und teuer. Eine einfache und faire Lösung hier ist eine verursachergerechte Bepreisung.
Die Anlieferung von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach kostet ab 2023
13,00 €/cbm. Wird die Anliefermenge von drei Kubikmeter überschritten, wird nach AWN-Preisliste berechnet/verwogen.

Altholz: Straßensammlung und Direktanlieferung – keine Straßensammlung mehr

Bisher konnte das Altholz bei der jährlichen Straßensammlung und per Direktanlieferung (bis drei Kubikmeter pro Jahr gegen Vorlage des aktuellen Berechtigungsnachweises) entsorgt werden. Die Straßensammlung entfällt, da diese immer weniger in Anspruch genommen bzw. auch immer wieder missbräuchlich genutzt wurde. Eine Direktanlieferung von max. drei Kubikmetern Altholz ist gegen Vorlage des aktuellen Berechtigungsnachweises möglich (der Berechtigungsnachweis wird bei der  Anlieferung gelocht)

Altmetall – keine Straßensammlung mehr

Altmetall wurde bisher im Holsystem (2 x pro Jahr) oder durch Vereine (Straßen- oder Containersammlung) gesammelt. Ab 2023 entfällt die Straßensammlung.
Es ist nur noch eine Direktanlieferung bei den Wertstoffhöfen möglich. Vereine können weiterhin Containersammlungen durchführen.

Elektro-Altgeräte

Elektro-Altgeräte aus dem Dual-Use (B2C) können kostenlos auf den Wertstoffhöfen in Mosbach und Buchen angeliefert werden. Das sind Elektro-Altgeräte, die auch im privaten Haushalt genutzt werden können.

Sperrmüllmarke und Berechtigungsnachweise für 2022 gelten noch bis Dienstag, 31.01.2023!

D.h. bis zum 31. Januar 2023 kann Sperrmüll noch mit der Sperrmüllmarke 2022 direkt angeliefert werden.

2-Rad-Abfallbehälter (60, 80, 120 und 240 Liter)

Die AWN bietet für Abfälle zur Beseitigung 2-Rad-Abfallbehälter in den Größen 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter an.

In Jahrespreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Behältergestellung (Jeweils zum Beginn des Kalendermonats bei Vertragsabschluss bis zum 20. des Vormonats)
  • 3-wöchentliche Entleerung des Behälters Transport der Abfälle zum Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S.)
  • Umschlag der Abfälle am Z.E.U.S. und Entsorgung der Abfälle in einer externen Verwertungsanlage
  • Sammlung bzw. Direktanlieferung und Verwertung von Papier/Pappe
  • Grüngut Direktanlieferung und Verwertung von 3 cbm
  • Altholz gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises, Altmetallen, haushaltsüblichen und -typischen Schadstoffen
  • Elektro-Altgeräten aus dem Dual-Use (B2C)
  • Direktanlieferung von Sperrmüll wird bepreist (es gibt keine Sperrmüllmarken mehr)

4-Rad-Abfallbehälter (1.100, 3.000 und 5.000 Liter)

Die AWN bietet für Abfälle zur Beseitigung Müllgroßbehälter an:

Im Grundpreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Behältergestellung (Jeweils zum Beginn des Kalendermonats bei Vertragsabschluss bis zum 20. des Vormonats)
  • 14-tägige Entleerung des Behälters bei mittlerem Wert der Behälterwiegungen unterhalb der Abfuhrgewichte, die beim Gewichtszuschlag genannt sind.
  • Transport der Abfälle zum Entsorgungszentrum Sansenhecken (EZS)
  • Umschlag der Abfälle am EZS und Entsorgung der Abfälle in externen Anlagen
  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung

Preisliste:

pdfPreisliste Abfuhr für Abfallbehälter der AWN

Downloads:

pdfDatenblatt MGB 1100 Kunststoff

pdfDatenblatt Heckumleerbehälter HUB 3.0 KD

pdfDatenblatt Heckumleerbehälter HUB 5.0 KD

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Zu den Aufgaben der KWiN zählen die Organisation aller Erfassungssysteme für Abfälle und Wertstoffe für Privathaushalte

sowie der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Sammelsysteme für Abfälle und Wertstoffe.

Für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten ist die KWiN im Auftrag des Landkreises tätig.

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Die AWN ist entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartner und Dienstleister für alle Gewerbebetriebe in Fragen der Abfallentsorgung.

Das gilt insbesondere für die gewerbliche Restmüllabfuhr und Direktanlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken.

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