Müllabfuhr und weitere Straßensammlungen - Die Straßensammlungen beginnen um 6.00 Uhr.

Am Abfuhrtag müssen die Tonnen und Wertstoffe laut Abfallwirtschaftssatzung bis spätestens um 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitgestellt sein. Für später bereitgestellte Tonnen und Wertstoffe kann eine Abfuhr nicht garantiert werden. Übliche Abfuhrzeiten können sich jederzeit ändern!

Bei Kleinanlieferungen an die Entsorgungseinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis: Gültigen Berechtigungsnachweis nicht vergessen.

Wenn Sie Abfälle in Kleinmengen selbst in das Entsorgungszentrum Sansenhecken oder die Kleinanlieferstation Mosbach bringen, müssen Sie Ihren Berechtigungsnachweis mitbringen und vorzeigen. Der Berechtigungsnachweis ist auch bei Anlieferungen von Sperrmüll mit Sperrmüllmarke vorzuzeigen. Der Berechtigungsnachweis ist eine der Müllmarken, die dem Gebührenbescheid beigelegt sind.

Informationen rund um die Entsorgung bestimmter Materialien und Abfälle gibts im Abfall-ABC.

haushalte

... für Haushalte

Zu den Aufgaben der KWiN zählen die Organisation aller Erfassungssysteme für Abfälle und Wertstoffe für Privathaushalte

sowie der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Sammelsysteme für Abfälle und Wertstoffe.

Für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten ist die KWiN im Auftrag des Landkreises tätig.

industrie

... für Gewerbe/Industrie

Die AWN ist entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartner und Dienstleister für alle Gewerbebetriebe in Fragen der Abfallentsorgung.

Das gilt insbesondere für die gewerbliche Restmüllabfuhr und Direktanlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken.

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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