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Abfallvermeidung

Schnellkonserve aus Essensresten – so geht’s:

  • Leeres, sauberes Konservenglas mit kochendem Wasser füllen, Schraub-Deckel auflegen, mehrere Minuten stehen lassen bis alles komplett erhitzt ist.
  • Essens-Rest kurz aufkochen, und noch heiß ins leere, ebenfalls noch heiße Konservenglas füllen, verschließen.

Besonders geeignet für Suppen, Soßen, Gemüse mit Sud.
Die Schnellkonserve hält je nach Lebensmittel zwischen einigen Tage und mehreren Wochen (letzteres ist der Fall bei Lebensmitteln, die aufgrund eines gewissen Gehalts an Säure, Zucker oder Salz von sich aus eine gute Haltbarkeit haben).

Abfallvermeidung ist inzwischen in der Gesetzgebung mit höchster Priorität angelegt.
Hier einige der wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Thema Abfallvermeidung in der Abfallwirtschaft - für alle die es genauer wissen wollen (oder müssen).

  • EU-Ökodesign-Richtlinie
    Information des Umweltbundesamtes
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen".
    DAS Bundesdeutsche Gesetz für die Abfallwirtschaft mit Zielhierarchien, Definitionen und Pflichten für die verschiedenen Akteursgruppen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung.
  • Verpackungsgesetz (VerpackG)
    "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen"
    Rechtsgrundlage u.a. für das getrennte Sammeln von Verpackungen über Verpackungstonnen oder Gelbe Säcke. Gibt Organisationsrahmen vor für die Sammelsysteme der Verpackungsindustrie legt Verwertungs-Quoten fest für einzelne Verpackungsmaterialien und -arten fest.
    33 legt Mehrwegpflicht für to go Verpackungen ab 2023.
    § 34 legt Ausnahmen für Kleinstbetriebe fest
  • Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)"Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff "
    Verbietet seit Juli 2021 das Inverkehrbringen bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff:
    Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Einmal-Essensboxen, Trinkhalme, Wattestäbchen etc.
    Restbestände des Handels dürfen abverkauft werden.

  • Information des Lebensmittelverbands Deutschland zu Hygiene beim Umgang mit Mehrweg-Behältnissen im Gastronomiebereich


Gesetztestexte aller Art sind einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de, einer Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Bundesamt für Justiz.

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