Einweg-Artikel aus Kunststoff werden zukünftig schrittweise immer mehr mit diesen und ähnlichen offiziellen Piktogrammen gekennzeichnet. (Bild-Quelle: BMU)2021-06-25. Es ist einfach unappetitlich, wenn man auf der Liegewiese gleich neben dem Handtuch eine Zigarettenkippe entdeckt, einen weggeworfenen Trinkbecher aus Kunststoff, oder gar benutzte, schmutzige Hygieneartikel. Abgesehen vom Ekel-Faktor sind sie eine Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier. Auch diese Gefahr gewinnt allmählich an Bekanntheit...

...nicht zuletzt durch Berichte über Kunststoffabfälle in den Mägen von Fischen, Meeresvögeln oder Walen. Sie sind mit einem Bauch voller Kunststoff verhungert, verblutet, oder haben sich in Kunststoffschnüren und Netzen verfangen. Das einheimische Wild, sowie freilaufende Haus- und Nutztiere sind von dieser Gefahr an Straßenrändern oder Ausflugszielen aber ebenfalls betroffen.

Anders als bei Papier-Abfällen kann es tatsächlich bis zu mehreren Jahrhunderten dauern, bis Kunststoffe in der Natur vollständig abgebaut sind. Vielen VerbraucherInnen ist gar nicht klar, dass sie Gegenstände aus oder mit Kunststoff benutzen, und welche Folgen deren achtloses Wegwerfen haben kann. Es beginnt daher ab Juli 2021 eine EU-weite Pflicht zur Kennzeichnung von bestimmten kunststoffhaltigen Einwegprodukten, also Gegenständen, die nach einmaligem Gebrauch zu Abfall werden. Schrittweise müssen immer mehr Gegenstände auf der Verpackung mit Bild und Text gekennzeichnet sein, dass es sich um kunststoffhaltige Produkte handelt. Für die neuen Kennzeichnungen gibt es mehrere ähnlich gestaltete Bild-Motive.

Aufgrund der Häufigkeit der weggeworfenen Gegenstände beginnt diese Kennzeichnung mit kunststoffhaltigen Filtern in oder für Tabakwaren, Artikeln zur Monatshygiene und Feuchttüchern. Weitere Produkte sollen folgen. Ein Verbot für diese Produkte ist noch nicht in Sicht, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt. Eine Ausnahme bilden die Coffee-to-go Einweg-Becher: Für sie und andere Einweg-Getränkebecher gibt es inzwischen Mehrweg-Alternativen. Daher dürfen sie ab Juli nicht mehr produziert werden, der Handel darf aber Restbestände noch abverkaufen. Zugleich mit der Pflicht zur Kennzeichnung von Einwegkunststoffen sollen auch Getränkebehälter fest mit den Deckeln verbunden sein, so dass die losen Deckel nicht mehr versehentlich in der Natur landen können.

Egal aber ob aus Kunststoff oder nicht: Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Tonnen, in die Restmülltonne, Bioenergietonne, Verpackungstonne und die Altpapiertonne.
In die Natur entsorgt treffen sie auf jeden Fall die Falschen:
Tiere, die daran verenden, Böden, die verschmutzt werden und die Allgemeinheit, die für die Beseitigung von "wildem Müll" bezahlen muss.

Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/906-0.

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