Coronaregeln für Gebäude und Wertstoffhof2021-11-30. Aufgrund der aktuellen Coronalage ist der Zutritt für Besucher in Gebäude der AWN/KWiN ab Mittwoch, 01.12.201, nur noch nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung möglich. Terminanfragen können unter der Telefonnummer 06281/906-0 vereinbart werden. Nach Möglichkeit sollten Anliegen und Anfragen telefonisch oder per E-Mail erledigt werden.

Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur noch nach den 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen. Der Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die erforderlichen Nachweise sind mitzuführen. Diese Regelung gilt nicht für die Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach und Hardheim: Dort gelten die Maskenpflicht und Abstandsregeln. Den Anordnungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.

logo nok

Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

Logo Eno

Logo #wirfuerbio