Die AWN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus gewerblichen Betrieben. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit weiterhin unter einem hohen Kostendruck. Im Rahmen des Klimaschutzpaketes 2019 wurde über den EU-Emissionshandel hinausgehende CO2-Bepreisung – das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom Gesetzgeber eingeführt. Durch die Novellierung des BEHG zum 01.01.2024 werden sämtliche Arten thermisch entsorgter Abfälle in den Geltungsbereich des BEHG einbezogen und mit einer CO2-Abgabe belastet. Das betrifft auch den Restmüll aus Gewerbebetrieben aus dem Neckar-Odenwald-Kreis. Dennoch bleiben die Preise für das Kundensegment mit 60/80/120/240 Liter Restmülltonnen stabil.

Folgende Neuerungen sind ab 2024 vorgesehen:

Bioenergietonnen (BET) für Gewerbebetriebe (außer Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung)

Auch Gewerbebetriebe können nun Bioenergietonnen (BET) kostenpflichtig bestellen und damit die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen.

Was wird über die Bioenergietonne (BET) gesammelt?

Rein pflanzliche Speiseabfälle, wie z.B. Kaffeesatz, Teefilter, Obst-, Gemüse- und Salatabfälle, Blumen, Essensreste nur in haushaltsüblichen Mengen und nicht aus Gaststätten oder Kantinen.

Was kostet die Bioenergietonne (BET)?

Eine Bioenergietonne kann immer bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat bestellt werden. Fällt der 10. auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder auf einen Feiertag, dann ist Bestellschluss am letzten Werktag davor. Die Bestellung einer 60, 80 oder 120 Liter Bioenergietonne (BET) erfolgt über ein Bestellformular. So gehen Sie am besten vor: Bestellformular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und eingescannt an info@awn-online.de schicken.

Bitte beachten: Die Rechnungsstellung erfolgt über die Kreislaufwirtschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (KWiN AöR) anhand eines Gebührenbescheides. Hier ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise sind deshalb Bruttopreise.

In der BET sind gewerbliche Speiseabfälle aus der Gastronomie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen oder Mensen veterinärrechtlich nicht erlaubt (sog. K3-Abfälle). Hier gelten andere gesetzlich vorgeschriebene Verwertungswege für z.B.: Lebensmittel mit Anteilen tierischer Herkunft oder pflanzliche Lebensmittel mit Kontakt zu Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel oder Molkereiprodukten. Auch flüssige Speiseabfälle, wie Soßen, Suppen oder Speiseöle oder -fette sind ausgeschlossen. Die Entsorgung ist über gewerbliche Speisereste- und Fettverwerter zu organisieren. Hier finden Sie die Kontaktdaten von Speiseresteverwertern.

Berechtigungsnachweis entfällt

Der bisherige Berechtigungsnachweis entfällt und eine Kopie der Rechnung ersetzt diesen.

Für zukünftige Anlieferungen dient die Kopie der Rechnung als Nachweis und Identifikation von Anlieferungen auf den Entsorgungsanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis (Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen, Wertstoffhof Firma Inast in Mosbach und Wertstoffhof des DRK in Hardheim). Auch bei Anlieferung an der mobilen und stationären Schadstoffsammlung und am Grüngutplatz kann eine Kopie der Rechnung mit auf der Vorderseite aufgedrucktem Strichcode benötigt werden.

Berechtigungsnachweise für 2023 gelten noch bis Mittwoch, 31.01.2024

Bis zum 31. Januar 2024 kann noch eine haushaltsübliche und -typische Menge an Altholz gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises 2023 angeliefert werden.

Sie haben unbelasteten Bodenaushub aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu entsorgen, der nicht verwertbar ist?

Dann bitte vorab das Formblatt „Annahmeerklärung Bodenaushub“ ausfüllen, unterschreiben und an bodenaushub@kwin-online.de per Mail senden.

Wir prüfen ihre Annahmeerklärung und melden uns zurück, teilen Ihnen die Entsorgungsmöglichkeit und den Anliefertermin mit.

pdfAnnahmeerklärung Bodenaushub120 KB

Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen an Klimaschutz und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Deutliche Verbesserungen gibt es sogar bei Abholservices wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall. Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 € durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 € statt bisher 212,92 €.

Das KWiN-Kreislaufwirtschaftkonzept 2024 enthält etliche Verbesserungen für die Haushalte:

Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektro-Großgeräte

Hier kann die Abholung folgender Abfälle im Neckar-Odenwald-Kreis online bestellt werden:

Bitte lesen Sie vor Eingabe Ihres Abhol-Auftrags die folgenden Informationen durch:

  • Sperrmüll
  • Altholz (vorwiegend Möbel)
  • Altmetall
  • Elektro-Großgeräte

Die Abholung ist teilweise mit Gebühren belegt. Die Sperrmüllmarken entfallen ab 2023!

 

Bitte lesen Sie vor Eingabe Ihres Abhol-Auftrags die folgenden Informationen durch:

Welche Angaben sind für die Sperrmüll-Bestellung erforderlich?

  • Ihre Kontaktadresse – und die Objekt-Adresse – das ist die Adresse an der Sie wohnen.
  • Die Abhol-Adresse, falls diese von Ihrer Objekt-Adresse abweicht. Die Abfälle werde ausschließlich am üblichen Bereitstellungsplatz für die Tonnen abgeholt, auch bei einer Abholadresse, die von Ihrer Objekt-Adresse abweicht!
  • Die Objekt-Nr. und Objekt-Adresse Ihres Hauses (aus dem Gebührenbescheid, als Mieter bitte ggf. beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung erfragen)

Informationen für Mieter und Hausverwaltungen zur Objekt-Nr./Kunden-Nr.

pdfMerkblatt-Hausverwaltungen

Bitte informieren Sie sich, zu welcher Stoffgruppe Ihre Abfälle gehören:

 

Was gehört zum Sperrmüll?

Mülltonnen-Service

Hier können Sie online gewerbliche Restmülltonnen und die blauen Altpapiertonnen bestellen, tauschen oder abmelden.

Bitte beachten Sie dafür unbedingt die Bestellfristen.

Hier finden Sie unsere Preisliste der gewerblichen Restmülltonnen, d.h. die Tonnengrößen und die jeweiligen Preise pro Jahr.

Gewerbliche Tonnenbestellung-/anmeldung

Tonnenbestellung

Meldung defekte Tonne/Tonnentausch

Meldung defekte Tonne/Tonnentausch

Gewerbliche Tonnenabmeldung/Meldung Umzug

Umzug/Tonnenabmeldung

Lassen Sie die Rechnung für die Restmülltonne per SEPA-Lastschrift einfach, sicher und bequem abbuchen:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AWN-Team unter info@awn-online.de

Wir beraten Sie gerne. 

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular am Computer aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es. Bitte schicken Sie das Formular per Post an die angegebene Adresse. Vielen Dank!

Bei geringem gewerblichen Restmüllaufkommen können Sie auf Antrag eine Müllgemeinschaft mit Ihrem eigenen Privathaushalt beantragen. Voraussetzung ist, dass der Privathaushalt auf dem gleichen Grundstück wie der Gewerbebetrieb ist. Dem Gewerbebetrieb wird auf formlosen Antrag eine haushaltsbezogene Grundgebühr von der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) berechnet.

Den formlosen Antrag schicken Sie an info@awn-online.de mit folgenden Angaben:

  • Firmenname und Firmenadresse
  • Name des Privathaushalts mit Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen 

Sie möchten eine gewerbliche Abfalltonne tauschen?

Mit diesem Online-Formular können Sie uns schnell und unkompliziert über Ihren Tauschwunsch für Ihren Betrieb informieren. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. So erleichtern Sie uns die Durchführung Ihres Auftrages.

Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

Rechnungsempfänger

Anschrift des Rechnungsempfängers
Falls Sie eine Kopie dieses Formulars wünschen, bitte geben Sie hier bitte Ihre Mailadresse ein

Tonnenstandort

(Nur ausfüllen, wenn von Rechnungsanschrift abweichend)

Name und Vorname
Anschrift des Rechnungsempfängers

Gewerbliche Restmüll-Tonne | GRAU

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.

Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.
(nur für 60-240 l Tonnen)

Gewerbliche Papier-Tonne | BLAU

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.
Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.

Gewerbliche Verpackungs-Tonne | GELB

Bitte wählen Sie die defekte Tonne aus, tragen Sie die Behälternumer ein und wählen Sie ggf. eine neue Tonne aus.

Die Behälternummer finden Sie seitlich an der Tonne.
Bitte überprüfen Sie vor dem Abschicken nochmals Ihre eingetragenen Daten auf Richtigkeit! Sie brauchen diese Seite nicht ausdrucken, wir schicken Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Ihren Angaben.

Sie möchten eine gewerbliche Abfalltonne abmelden?

Für die Abmeldung einer Restmülltonne ist eine Gewerbeabmeldung nötig. Bitte schicken Sie uns diese eingescannt an info@awn-online.de.

Bei Umzug von Ihrem Gewerbetrieb an einen neuen Standort, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@awn-online.de mit allen nötigen Angaben (Firmennamen, bisherige und neue Adresse, Telefonnummer).

…für gewerbliche Restmülltonnen, Altpapiertonnen und Verpackungstonnen

Im Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) sind Bestellung, Tausch oder Abmeldung von Tonnen jeweils monatlich möglich. Hier gelten folgende Fristen:

Abfalltonnenbestellung:

Bei Anmeldung wird die Tonne innerhalb von einer bis vier Wochen (je nach Tourenplanung) nach Beantragung gestellt.

Abmeldung / Abholung von Tonnen:

Diese werden immer zum Monatsende abgeholt, Stichtag ist der 15. jedes Monats.

Bei Meldungen bis zum 15. wird noch im selben Monat abgeholt. Die Abholung der Tonne bzw. Tonnen, egal ob Restmüll, Verpackungstonne oder Papiertonne, erfolgt grundsätzlich nach der letzten Restmüll-Leerung des laufenden Monats. Beispiel: Meldung erfolgte am 12. Juli → Die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im Juli.

Erfolgt die Abmeldung nach dem 15. des Monats, findet die Abholung nach der letzten Restmüll-Leerung des Folgemonats statt. Beispiel: Meldung erfolgte am 20. Juli → Die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im August.

Tonnentausch in eine kleinere Tonne (nur Restmüll)

Diese können immer zum Monatsende getauscht werden, Stichtag ist der 15. jedes Monats. Bei Meldungen bis zum 15. wird noch im selben Monat getauscht. Erfolgt die Meldung nach dem 15. des Monats, findet der Tauch nach der letzten Restmüll-Leerung des Folgemonats statt. 

Der Tausch der Tonne bzw. Tonnen erfolgt grundsätzlich nach der letzten Restmüll-Leerung jedes Monats.

Tonnentausch in eine größere Tonne ODER Tonnentausch bei defekter Tonne

Der Tausch erfolgt innerhalb von einer bis vier Wochen (je nach Tourenplanung) nach Meldung an die AWN.

Zur Überbrückung, bis eine neubestellte Restmülltonne kommt, können Sie die offiziellen Restmüllsäcke des NOK beim Rathaus kaufen und zur Restmüllabfuhr bereitstellen.

Sollte vor der Lieferung der blauen Altpapiertonne ein Leerungstermin sein, können Sie das Papier gebündelt oder in offenen Kartons bereitstellen (bitte aber nicht in Plastiksäcken).

Die Restmülltonne wird bis spätestens zum ersten Leerungstermin im gebuchten Monat vor dem Haus abgestellt. Die Abfuhren beginnen um 6:00 Uhr, bitte Behälter oder Sammelgut vor 6:00 Uhr bereitstellen. Für später bereitgestellte Abfälle kann eine Abfuhr nicht garantiert werden.

Die Kosten der gewerblichen Restmülltonne sind bei Bestellungen während des laufenden Kalenderjahres nur anteilig zu zahlen. Das Rechnungsjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Die Rechnung erhalten Sie per Post von der AWN GmbH mit dem aktuellen Berechtigungsnachweis. Bitte bewahren Sie den Berechtigungsnachweis sorgfältig auf – er sind bestimmt für Anlieferungen an die Entsorgungsanlagen des NOK. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Berechtigungsnachweise werden nicht ersetzt.

Die Rechnung für das laufende Jahr bekommen Sie üblicherweise Ende Januar per Post zugesandt - nicht zu verwechseln mit dem grünen Entsorgungskalender der AWN, dieser kommt immer bereits vor dem Jahreswechsel per Post.

Bei der Aktion Sauberer Neckar-Odenwald-Kreis wollen die Initiatoren (Landkreis, Gemein-den, AWN und KWiN) mit provokanten Plakaten an das Gewissen der Abfallverursacher ap-pellieren. Landrat Dr. Achim Brötel (Mitte), Buchens Bürgermeister Roland Burger (links) und Dr. Ginter von der AWN bzw. KWiN bei der Vorstellung dieses Plakates.  Eine Gemeinschaftsaktion des Landkreises, der Gemeinden, der AWN und KWiN

mh. Buchen. Fast-Food-Tüten am Wegrand, Flaschen und Scherben auf der Wiese, Müllberge vor Altkleidercontainern, Zigarettenkippen auf Spielplätzen und Altölkanister auf Grüngutplätzen – dies sieht man leider viel zu häufig überall im Neckar-Odenwald-Kreis. So kann es nicht weitergehen!

Dieser Müll ist schlecht für die Natur, sieht verheerend aus und ist sogar gefährlich für Menschen und Tiere: Wie schnell ist ein Kind in eine Glasscherbe getreten, hat eine Zigarettenkippe verschluckt oder es verendet ein Tier, weil es zuvor eine achtlos weggeworfene Plastiktüte gefressen hatte.

Doch es gibt noch eine weitere Komponente: Die Beseitigung dieses Mülls kostet viel Geld, welches die Allgemeinheit zu bezahlen hat. Alleine am KWiN-Wertstoffhof in Buchen werden pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Gemeinden rund 50.000 kg „wilder Müll“ angeliefert. Die dafür notwendigen Maßnahmen wie einsammeln und entsorgen verursachen unnötige Kosten. Geld, das an anderer Stelle deutlich besser angelegt wäre!

Die Aktion Sauberer NOK will auf diese Missstände hinweisen. An Stellen, die immer wieder vermüllt werden, sollen Plakate eine provokante Botschaft an die Müllverursacher weitergeben und hoffentlich auch an das Gewissen appellieren: „Warum wirfst Du Deinen Müll achtlos in die Natur oder auf die Straße? Weil ich ein blöder Trottel bin oder weil mir die Umwelt egal ist oder weil Mami hinter mir herputzt oder weil alle drei Gründe auf mich zutreffen“. Kreisweit sollen so mehrere hundert Plakate verteilt und platziert werden.

Dieses provokante Plakat wird dann auch auf Abfall-LKWs der AWN bzw. KWiN zu finden sein. Parallel dazu ist das Thema Bewusstseinsbildung, und zwar in allen Altersgruppen, sehr wichtig. Hier sollen Wanderausstellungen in Schulen und in den Rathäusern alle Bevölkerungsschichten erreichen. Denn neben dem Thema „Müll wegwerfen“ ist auch die Abfallvermeidung von entscheidender Bedeutung: In Deutschland wird leider viel zu viel Plastik verbraucht, über 150 kg pro Kopf, das ist bildlich ausgedrückt eine ganze Badewanne voll. Pro Jahr werden weltweit über 340 Millionen Tonnen Kunststoff produziert. 3 Milliarden Coffee-to-Go Einwegbecher werden jährlich in Deutschland nur kurz benutzt und anschließend weggeworfen. Dies entspricht 320.000 Einwegbechern pro Stunde! Heruntergerechnet auf den NOK wären dies über 5 Mio. Becher pro Jahr. In unseren Weltmeeren befinden sich schon jetzt rund 142 Millionen Tonnen Plastikmüll und in jedem weiteren Jahr kommen weitere 10 Millionen Tonnen dazu (Quelle: BUND).

Manchmal ist Abfall unumgäng­lich (z. B. Inhalt vom Staub­sau­ger­beu­tel, Hygie­ne­ab­fälle etc.). Es ist aber wichtig, sich über die Möglich­kei­ten der Abfall­ver­mei­dung zu infor­mie­ren und die Umsetzung im persön­li­chen Bereich zu bedenken.

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Die erfolgreichste Kampagne kommunaler Abfallwirtschaftsbetriebe

#wirfuerbio ist einzigartig und überregional: Gemeinsam voranschreiten, Bürger*innen für mehr Bio-Qualität gewinnen und das eigene Unternehmen in der breiten Öffentlichkeit ins Gespräch bringen.

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