buchsbaumzuensler2017-08-10.  Bereits seit geraumer Zeit wird das gehäckselte Material von der Grüngutannahme bzw. von Grüngutplätzen nicht mehr direkt, sondern erst nach einem Hygienisierungsprozess auf den Feldern ausgebracht. Über die Hygienisierung werden etwaige, im Grüngut vorhandene Erreger von Pflanzenkrankheiten, Pflanzenschädlinge oder auch Unkrautsamen sicher zerstört.

Somit können nun auch ursprünglich nicht erlaubte Pflanzen wie Jakobskreuzkraut, Ambrosia oder mit Feuerbrand befallene Pflanzen beim Grüngut entsorgt werden. Dazu gehören auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen. Kleine Mengen befallener Pflanzenteile können auch über die Hausmülltonne entsorgt werden.

Weitere Fragen zur Entsorgung von Grüngut beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon 0 62 81/9 06-13.

 

 

 

 

 

 

 

Der Buchsbaumzünsler, hier die Raupe, führt zum Verdorren ganzer Sträucher. Diese können im Neckar-Odenwald-Kreis über das Grüngut entsorgt werden.

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