Kontrolle Rückbaumaterial gemäß Handlungsanleitung im KWO2018-10-23. Am 11.10.2018 hatte die EnBW bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) eine Charge über ca. 9 Tonnen Rückbaumaterial angemeldet. Gemäß der im Sommer 2015 vorgestellten Handlungsanleitung muss diese kontrolliert und für den Einbau in die Deponie Sansenhecken in Buchen freigegeben werden.

Zu diesem Kontrolltermin am 23. Oktober hatte die EnBW in Abstimmung mit allen Beteiligten, nämlich der Aufsichtsbehörde (Umweltministerium Baden-Württemberg), dem Deponiebetreiber (AWN) und deren jeweiligen Gutachter (TÜV-Süd und Öko-Institut e. V.) zu einem Pressetermin ins KWO nach Obrigheim eingeladen. Hier hatten die Presse- und Rundfunkvertreter die Möglichkeit, das Verfahren genau kennenzulernen, den Vorgang in der Messanlage „live“ zu erleben und eben auch zu dokumentieren.

Im Besucherzentrum konnte Jörg Michels, Vorsitzender der Geschäftsführung EnBW Kernkraft GmbH, die Pressevertreter begrüßen und führte in das Thema ein. Ebenfalls anwesend waren die Vertreter der Aufsichtsbehörde, Gerrit Niehaus und Dr. Manfred Loistl vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, sowie den AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter sowie Christian Küppers, Gutachter des Öko-Institutes. „Der Schutz von Mensch und Umwelt steht beim Rückbau unserer Kernkraftwerke und bei der vorgeschriebenen Entsorgung von Reststoffen stets im Mittelpunkt“, so Michels. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde erläuterten die gesetzlichen Hintergründe, insbesondere auch das 10-Mikrosivert-Konzept. Sie verwiesen auch auf die „Handlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg“, erarbeitet unter der Federführung des Landkreistages Baden-Württemberg und des Städtetages unter Beteiligung des Umweltministeriums, das den Prozess der Kontrolle dieses Rückbaumaterials bis hin zur Anlieferung an geeignete Deponien regelt. Dr. Mathias Ginter von der AWN wies nochmals darauf hin, dass die Deponie Sansenhecken die gesetzliche Pflicht habe, das freigemessene Material aus dem KWO anzunehmen. Es sei sichergestellt, dass es für die Bevölkerung keinerlei zusätzliche Belastung geben würde. Christian Küppers vom Öko-Institut gab einen Überblick über die natürlichen und künstlichen Strahlungsquellen, denen jeder Mensch ausgesetzt ist. Diese variiere je nach Wohnort und Lebensgewohnheit zwischen 1.000 und 10.000 Mikrosievert, die mittlere Dosis in Deutschland liege bei 2.100 Mikrosievert.

Anschließend wurden den Medienvertretern in der Halle mit Messanlage die Prüfverfahren erläutert. Neben den Technikern der EnBW kontrollieren die von der Aufsichtsbehörde bestellten Sachverständigen (TÜV-Süd) ebenfalls und zu 100% den Messvorgang. Die AWN als Deponiebetreiber kann zusätzlich noch einen eigenen Gutachter bestellen. Insgesamt 20 Big-Bags wurden in der Freimessungsanlage des KWO geprüft, dabei wurden alle Grenzwerte eingehalten. Zusätzlich nahm Dr. Thomas Wilhelm von TÜV Süd mit einem eigenen Messgerät, einem In-situ-Gammaspektrometer, weitere Messung vor. Anschließend wurden die vom TÜV einzeln verplombten Bigbags in einen Container transportiert, der ebenfalls verplombt wurde. Die Prüfergebnisse werden nun an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

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