symbolfoto stoerstofftonne restmuelltonne2019-08-12. Pilotgemeinden Rosenberg, Hardheim und Buchen: Jeder Kunde erhält eine schwarze Restmülltonne

Die KWiN möchte sich auf diesem Weg nochmals bei den Bürgerinnen und Bürgern der Pilotgemeinden für die Teilnahme am Pilotprojekt „Restmüllarme Abfallwirtschaft“ bedanken. Das Pilotprojekt wird nicht fortgeführt: Aufgrund völlig veränderter Rahmenbedingungen ist der ökologische und ökonomische Mehrwert für die Bürger nicht mehr sichergestellt. Deshalb wird dieses Pilotprojekt in ein abfallwirtschaftliches Standardsystem überführt.

Als erster Schritt erhält jeder Haushalt der teilnehmenden Gemeinden Rosenberg, Hardheim und Buchen wieder eine schwarze Restmülltonne. Vorhandene rote Störstofftonnen werden eingesammelt:

  • In der KW 34 wird ein Informationsschreiben zusammen mit dem Infoflyer Termine an alle Haushalte der Pilotgemeinden versandt.
  • In den Wochen vom 02. bis 18. September 2019 bekommt jeder Gebührenhaushalt eine neue schwarze Restmülltonne zugestellt. Die Größe richtet sich nach der aktuell entrichteten Müllgebühr und somit nach der Größe der Bioenergietonne. Im Deckel der neuen Restmülltonne klemmt dann nochmal der Infoflyer Termine.
  • Haushalte mit roter Störstofftonne: Vorhandene rote Störstofftonnen werden wieder eingesammelt. Dazu muss die Störstofftonne nach der Leerung zwischen dem 10. und 19. September (je nach Ortsteil, siehe Infoflyer Termine, Spalte „letzte Leerung Störstoff“) am Straßenrand stehen lassen und nicht mehr befüllen! Das Einsammeln kann mehrere Tage dauern - bitte die Störstofftonne so lange stehen lassen, bis diese auch wirklich abgeholt ist. Die entrichtete Gebühr von 30,00 € (Größe 60-, 120-l) oder 40,00 € (Größe 240-l) wird beim Gebührenbescheid 2020 gutgeschrieben.
  • Nach Verteilung der Restmülltonnen dürfen dann die roten Störstoffsäcke nicht mehr zur Abholung bereitgestellt werden. Sie können diese anderweitig verwenden. Die letzte Abholung/Leerung der Störstoffsäcke/-tonnen in Buchen ist zwischen dem 10. und 19. September (je nach Ortsteil, siehe Infoflyer Termine, Spalte „letzte Leerung Störstoff“), ab dann die neuen Restmülltonnen benutzen. Deren erste Leerung findet zwischen dem 24.09. und 4.10. (je nach Ortsteil, siehe Infoflyer Termine, Spalte „Leerung Restmülltonne“) statt.
  • In die Restmülltonne gehören die gleichen Abfälle wie bisher in den roten Störstoffsack/die Störstofftonne (Kehricht, Medikamente, Staubsaugerbeutel, Scherben, Porzellan, Hygieneartikel, Windeln, Kleintierstreu mineralisch, Einwegspritzen in stichfesten Behältern, kalte Zigarettenkippen und -asche).
  • Der Abholrhythmus der Restmülltonne ist 14-tägig, gleicher Abfuhrtag wie bisher bei der Störstoffsammlung (Symbol im Abfallkalender 2019 „Störstoffsack“). Der Abfallkalender für 2019 gilt somit weiter.
  • Bei Mehrparteienhäusern: Die persönliche Restmülltonne erkennt man an der individuellen Kunden-Nummer (siehe Gebührenbescheid) ganz oben auf dem seitlichen Etikett mit dem Strichcode. Diese Kunden-Nr. ist auf allen Tonnen des jeweiligen Kunden gleich.
  • Die grüne Bioenergietonne BET bleibt Bestandteil des abfallwirtschaftlichen Konzeptes. Wenn aufgrund von Eigenkompostierung keine Verwendungsmöglichkeit für die BET besteht, kann diese voraussichtlich ab Anfang 2020 zurückgeben werden – ausführliche Informationen hierzu folgen rechtzeitig.
  • Die Abfallgebühren ändern sich im Jahr 2019 nicht.

Für Fragen steht das KWiN-Beratungsteam unter Telefon 06281 906-13 oder 906-10 gerne zur Verfügung, weitere Informationen unter www.kwin-online.de.

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