Bereits ab 2019 sind die Abfallbehälter in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter im Zuständigkeitsbereich der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN).

Gewerbliche Kunden (gemäß Gewerbeabfallverordnung) mit diesen Abfallbehältern erhalten keinen Gebührenbescheid von der KWiN, sondern eine Rechnung von der AWN mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

In dem Jahrespreis für gewerbliche Abfallbehälter mit 60, 80, 120 und 240 Liter sind folgende Leistungen enthalten:

  • Behältergestellung
    jeweils zum Beginn des Kalendermonats bei Bestellung und Vertragsabschluss bis zum 20. des Vormonats
  • 14-tägige Entleerung des Behälters
  • Transport der Abfälle zum Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S.)
  • Umschlag der Abfälle am Z.E.U.S. und Entsorgung der Abfälle in einer externen Verwertungsanlage
  • Sammlung und Verwertung von Papier/Pappe (Mengengrenzen), Altholz (Mengengrenzen), Altmetallen, Schadstoffen (wenn mit Haushaltsschadstoffen vergleichbar), Grüngut (Mengengrenzen), Elektro-Altgeräten (b2b-Geräte)
  • Direktanlieferung von Sperrmüll bei
      60 l Abfallgefäß: eine Anlieferung pro Jahr bis 2 cbm Sperrmüll
      80 l Abfallgefäß: eine Anlieferung pro Jahr bis 2 cbm Sperrmüll
    120 l Abfallgefäß: 2 Anlieferungen pro Jahr bis jeweils 2 cbm Sperrmüll
    240 l Abfallgefäß: 4 Anlieferungen pro Jahr bis jeweils 2 cbm Sperrmüll

Neu ist: Berechtigungsnachweis mit Sperrmüllmarke wird bei den gewerblichen Kunden mit 2-Rad-Behältern eingeführt
Mit der Rechnung ist Ende März 2020 ein gewerblicher Berechtigungsnachweis mit Sperrmüllmarke(n) verschickt worden. Der Berechtigungsnachweis ist bei allen gewerblichen Anlieferungen mitzuführen und vorzuzeigen. Es sind Direktanlieferungen von Papier/Pappe, Altholz und Altmetallen am Z.E.U.S. oder auf dem Wertstoffhof Mosbach und Hardheim möglich.

Im Leistungsumfang sind Sperrmüll auf Abruf und Bioenergietonnen nicht enthalten.

Die AWN bietet einen umfassenden Entsorgungsservice für Handel, Gewerbe und Industrie.

Die Aufgaben im Bereich Gewerbeabfallentsorgung wurden vom Landkreis auf die AWN übertragen. Damit ist die AWN entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen zu den 2-Rad-Behältern

Die AWN bietet zwei Möglichkeiten der Abfallbeseitigung an:

Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Gabriele Flohr.

Das Entsorgungszentrum Sansenhecken ist in der Lage, sehr viele Abfallarten zur Verwertung oder Beseitigung anzunehmen

Mit dem Entsorgungszentrum Sansenhecken ist die AWN seit dem Jahr 2001 ununterbrochen als pdfEntsorgungsfachbetrieb anerkannt.

Um eine für Ihren Betrieb maßgeschneiderte Entsorgungslösung zu finden, kann ein kostenloses Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort durch unsere Kundenberaterin sinnvoll sein. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06281 906-13.

Für gewerbliche Anlieferungen sind in bestimmten Fällen Nachweispapiere gemäß Nachweisverordnung (NachwV) mitzuführen. Diese stellen wir gerne für Sie aus.

Bitte beachten Sie, dass für die Anlieferung von Altholz im Entsorgungszentrum Sansenhecken ein Anlieferungsschein gemäß Altholzverordnung (AltholzV) erforderlich ist.

 

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