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Was entsorge ich wie?
Altholz
Zu schade für das Altholz?
Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.
Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:
- Verschenken, Tauschen, Verkaufen über den KWiN-Verschenkmarkt
- Reparieren, verschenken und verkaufen mit dem Markplatz Abfallvermeidung
- Gebraucht (Ver-) kaufen über Second-Hand-Läden und Gebrauchtwaren-Kaufhäuser
- Kleinanzeigen-Seiten in lokalen Anzeigenblättern
- Einfach mal im Bekanntenkreis herumfragen
Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC
Was gehört zum Altholz?
Zum Altholz zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung und der Altholz-Verordnung Abfälle aus privaten Haushaltungen aus Vollholz, oder Pressspan, auch lackiert, lasiert und mit Kunststoff-Beschichtung.
Wichtig:
Das Altholz aus dem Neckar-Odenwald-Kreis wird im Biomasseheizkraftwerk des Z.E.U.S. in Buchen verwertet. Nach Zerkleinerung werden Metall-Teile (elektro-)magnetisch abgetrennt.
Kleineres Metall-Zubehör wie Schrauben, Nägel, Scharniere oder Verschlussgriffe müssen daher nicht abmontiert werden.
Für die Abholung auf Bestellung MÜSSEN allerdings herausstehende Nägel und Schrauben aus Gründen des Arbeits-Schutzes flachgeklopft oder entfernt werden, denn dagegen helfen auch die besten Arbeitshandschuhe für das Ladepersonal nicht!
Was gehört dazu?
Bei der Abholung auf Bestellung wird nicht das volle Spektrum der Altholz-Gegenstände mitgenommen, s.u.! Die Abholung auf Bestellung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz!
Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Abholung auf Bestellung u.U. nicht mitgenommen!
Wenn Fragen bestehen, einzelne Gegenstände nicht gelistet sind, nehmen Sie bitte vor der Bereitstellung Kontakt mit der KWiN auf, Tel. 06281 906-0!
Was gehört NICHT zum Altholz?
NICHT zum Altholz zählen Gegenstände aus Holz oder Holzmöbel mit hohem Anteil holzfremder Bauteile und mit elektrischen Bauteilen, diese gehören zu den Elektro-Altgeräten!
Ebenfalls nicht dazu gehören:
- Drehstühle mit Holz-Sitz
- Elektrisch verstellbare Fernsehsessel
- Holzfenster mit Glas
- Holzmöbel mit fest angebrachter Beleuchtung (=> Elektro-Geräte!)
- Cyanisierte Hölzer wie Kabeltrommeln und Leitungsmasten
- Teerölimprägniertes Holz wie z.B. Bahnschwellen
- Holzwolle, -späne und Sägmehl (führen zu Verpuffungen im Kraftwerk)
- Lattenroste, höhenverstellbar, mit fest verbundenem Motor
- PCP-haltige Dämmplatten
- Dämmplatten mit Mineralwolle
- Ski neuerer Bauart (sind aus Kunststoff )
- Türen mit großer Glasscheibe ( auch aus Drahtglas)
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
Kostenfreie Selbstanlieferung mit Berechtigungsnachweis
Wird Altholz an die Wertstoffhöfe Buchen, Hardheim oder Mosbach angeliefert, sind bei Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises einmalig pro Jahr max. 3 cbm kostenfrei.
Der Berechtigungsnachweis wird als Nachweis für die erfolgte Anlieferung vom Annahmepersonal gelocht, und die Altholz-Freimenge für das laufende Jahr damit entwertet. Der Berechtigungsnachweis kann für den Rest des Jahres noch weitergenutzt werden zur kostenfreien Abgabe von Altmetall, Altpapier, und schadstoffhaltigen Abfällen.
Mehrmengen sind zu zahlen, hier AWN-Preisliste für den Wertstoffhof Buchen.
Der Berechtigungsnachweis wird auch dann entwertet, wenn weniger als 3 cbm angeliefert werden, außer es wird bezahlt. Eine Aufteilung der Frei-Menge auf mehrere Anlieferungen ist nicht möglich!
Mengen-Information: Wieviel sind 3 cbm?
Grundsätzlich gilt: Ein Kubikmeter entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von 1 m (= 1 m x 1 m x 1 m). Somit entsprechen 3 cbm 3 Würfeln mit jeweils einer Kantenlänge von 1 m ( = 3 m x 1 m x 1 m).
Welches Holz wird am Wertstoffhof angenommen?
An den Wertstoffhöfen werden diese Holzteile angenommen:
- Arbeitsplatten, auch kunststoffbeschichtet aus Küchen
- Balken
- Bettgestelle
- Bretter
- Bilderrahmen aus Holz (ohne Glas)
- Bett-/Lattenrost überwiegend aus Holz
- Bodenbeläge: Laminat, Dielen, Parkett
- Dachlatten
- Eckbank, auch mit Polsterung
- Fässer bis 200 l aus Holz
- Gartenmöbel aus Holz
- Hasenstall/Hundehütte
- Holz-Fensterrahmen ohne Glas
- Holzspielzeug
- Korbmöbel aus Rattan- oder Weidengeflecht
- Korkboden ohne Kleber und Korktapete
- Leiterwägen
- Möbel/(-teile), auch aus Holzwerkstoff und Press-Span mit Kunststoffbeschichtung, OHNE Elektrik
- Obstkisten (haushaltsüblich nach Art und Menge)
- Paletten
- Palisaden, aus Privatgärten
- Sandkiste für Kinder aus Holz
- Schränke, auch mit verspiegelten Türen
- Spanplatten
- Schlitten aus Holz
- Stühle, auch mit fest verbundener Polster-Auflage
- Tische, auch mit gekachelter Tischplatte
- Treppenstufen und -geländer
- Türen
- Holz-Vitrinen
- Wagenräder auch mit Nabe aus Metall
- (Wäsche-) Körbe aus Weiden- oder Rattangeflecht
- Zäune
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
Online-Bestellung einer Altholz-Abholung
Über das KWiN-Bestellportal
Falls eine Online-Bestellung nicht möglich ist, kann auch telefonisch unter 06281 906-260 bestellt werden.
Was wird bei der Altholz-Abholung mitgenommen?
Bei der Abholung auf Abruf wird nicht das volle Spektrum der Gegenstände, die grundsätzlich aus Altholz eingestuft sind, mitgenommen!
Die Straßensammlung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz!
Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Straßensammlung u. U nicht mitgenommen!
Sollte das Altholz am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte bis zum Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06292 92804-17.
Was wird bei der Abholung mitgenommen?
- Arbeitsplatten, auch kunststoffbeschichtet aus Küchen
- Bettgestelle
- Bilderrahmen aus Holz (ohne Glas)
- Bett-/Lattenrost überwiegend aus Holz
- Eckbank, auch mit Polsterung
- Fässer bis 200 l aus Holz
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzspielzeug
- Korbmöbel aus Rattan- oder Weidengeflecht
- Korkboden ohne Kleber und Korktapete
- Möbel/(-teile), auch aus Holzwerkstoff und Press-Span mit Kunststoffbeschichtung, OHNE Elektrik
- Obstkisten (haushaltsüblich nach Art und Menge)
- Schränke, auch kunststoffbeschichtet und mit verspiegelten Türen
- Sonnenschirme mit Holzgestell
- Schlitten aus Holz
- Stühle, auch mit fest verbundener Polster-Auflage
- Tische, auch mit gekachelter Tischplatte
- Holz-Vitrinen
- (Wäsche-) Körbe aus Weiden- oder Rattangeflecht
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
Bereitstellung zur Abholung auf Bestellung
Die gemeldeten Altholz-Teile sind bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Die Abholung kann zu anderen Zeiten als den z.B. vom Restmüll gewohnten Zeiten stattfinden.
Bei Abholung dürfen spitze Einzelteile max. 1,50 m lang und 1,5 m breit sein. Das Gewicht einzelner Teile darf 50 kg nicht überschreiten.
Für die Abholung auf Bestellung MÜSSEN herausstehende Nägel und Schrauben aus Gründen des Arbeits-Schutzes flachgeklopft oder entfernt werden, denn dagegen helfen auch die besten Arbeitshandschuhe für das Ladepersonal nicht!
Das Altholz darf nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem bereitgestellt werden, sondern muss auf dem Boden bereitliegen.
Achtung!
Bei der Abholung auf Abruf wird nicht das volle Spektrum der Gegenstände, die grundsätzlich aus Altholz eingestuft sind, mitgenommen! Die Straßensammlung beschränkt sich auf Altholz aus dem Innenbereich, also hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz! Auch wenn ein Gegenstand zwar zum Altholz gehört, wird er also bei der Straßensammlung u.U. nicht mitgenommen!
Sollte das Altholz am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06292 92804-17.