- Sie sind hier: Startseite/
- Haushalte/
- Was entsorge ich wie?
- /Schadstoffhaltige Abfälle
Diese Webseite verwendet Cookies
Hier können Sie Ihre Einstellungen nach Ihren Wünschen festlegen:
Funktionelle Cookies
Diese Cookies sind notwendig, um das Surfen auf unserer Website und die Nutzung der Funktionen der Website, wie zum Beispiel den Zugriff auf geschützte Bereiche der Website, zu ermöglichen. Sie können diese Cookies in Ihren Browsereinstellungen deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Funktionalität der Seite stark eingeschränkt wird.
Analytische Cookies
Reichweitenanalyse mit Matomo (ehemals PIWIK). Diese Cookies sammeln Informationen über Ihr Surfverhalten auf unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage, die Struktur, Navigation und den Inhalt der Website für Sie so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Was entsorge ich wie?
Schadstoffhaltige Abfälle
Schadstoffsammlung – warum ist sie so wichtig?
Aufgrund ihres Gehalts an Lösemitteln, Schwermetallen, Säuren, oder anderen Chemikalien belasten schadstoffhaltige Abfälle die Umwelt besonders stark, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden.
Die üblichen Sicherheitseinrichtungen des Recyclings und der Restmüll-Entsorgung sind für schadstoffhaltige Abfälle nicht ausgelegt. Bei illegaler Entsorgung im Freien besteht eine hohe Gefährdung von spielenden Kindern, freilaufenden Haus- und Weidetieren, Wildtieren, Böden und Grundwasser.
Auf keinen Fall dürfen Schadstoffe daher über den Restmüll, Sperrmüll oder andere Abfallarten entsorgt werden.
Auch die Entsorgung über die Toilette ist nicht zulässig und wäre stark umweltgefährdend.
Was gehört zu den schadstoffhaltigen Abfällen?
Nach Paragraf 6, Abs. 7 der KWiN-Kreislaufwirtschafts-Satzung sind "schadstoffbelastete Abfälle":
Kleinmengen von Abfällen, die bei der Entsorgung Nachteile für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können, insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- und lösemittelhaltige Stoffe, Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien, Akkumulatoren, Säuren, Laugen und Salze“.
Was gehört dazu?
- Abflussreiniger
- Akkus
- Altöl, -dosen und -kanister
- Autopflegemittel
- Batterien
- Bremsflüssigkeit
- Chemikalien
- Desinfektionsmittel
- Dichtungsschaum-Dosen
- Farben und Lacke
- Feuerlöscher
- Holzschutzmittel
- Imprägniermittel
- Kalklöser
- Klebstoffe
- Kriech-Öl
- Lösemittel
- Nagellackentferner
- Öl
- Pflanzendünger
- Pflanzenschutzmittel
- Pinselreiniger
- Reinigungsmittel
- Rostlöser
- Rostumwandler
- Salze
- Säuren
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Spraydosen mit Restinhalt
- Verdünner
- Waschbenzin
- WC-Reiniger
Stoffe, deren Zusammensetzung, Herkunft und Verwendungszweck nicht bekannt sind, weil sie z. B. nicht mehr in den Originalbehältern sind, gehören im Zweifel auch zur Schadstoffsammlung, ebenso Flüssigkeiten, insbesondere bei unbekannter Zusammensetzung.
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
Was gehört NICHT zu den schadstoffhaltigen Abfällen?
- Komplett durchgetrocknete Farben, Lacke und Kleber (gehören in den Restmüll)
- Kosmetika, auch abgelaufen
- Lebensmittel
- Medikamente (gehören in den Restmüll)
- Eternit (gehört zur gesonderten Direkt-Anlieferung, (bei KWiN anfragen)
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
Umgang, Handhabung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen
Mit schadstoffhaltigen Abfällen soll man immer vorsichtig und umsichtig umgehen.
- Sichere Behältnisse
Es ist wichtig, dass die Behälter, in denen sich die Stoffe befinden, gut und sicher verschlossen sind, und nicht beschädigt sind. - Vermischungs-Verbot!
Auch wenn es womöglich jeweils nur geringe Mengen verschiedener Stoffe sind, dürfen diese auf gar keinen Fall vermischt oder zusammengeschüttet werden. Dabei kann es zu unvorhersehbaren und gefährlichen Reaktionen kommen. Auch wird die korrekte Zuordnung und Entsorgung an der Schadstoffannahme dann erschwert. - Transport-Sicherung
Beim Transport zur Abgabe unbedingt auf geeignete Verpackung und Sicherung im PKW achten. Gebinde zum Schutz von Autos oder Anhängern. evtl. nochmals in Wannen oder Eimern transportieren.
Bei Lithium-Akkus die Pole mit Isolierband abkleben.
Defekte oder ausgelaufene Akkus nur mit Zangen und Arbeitshandschuhen anfassen, in säurefesten, dichten Gefäßen anliefern.
Quecksilberhaltige Abfälle wie z.B. alte, zerbrochene Fieberthermometer in fest verschlossenen Konservengläsern anliefern. - Umleerungs-Verbot
Bei der Schadstoffannahme darf nichts umgeschüttet oder entleert werden. Die angelieferten Stoffe werden in den Gebinden, in denen sie gebracht werden, angenommen und in Sicherheitsbehälter eingestellt.
Die Verpackungen werden also nicht zurückgegeben!
Abgabemöglichkeiten für schadstoffhaltige Abfälle
- Ortsfeste Schadstoff-Annahme, Z.E.U.S., Buchen
Immer in den UNGERADEN Kalenderwochen,
Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr und
Samstag von 08:30 bis 11:30 Uhr, s.a. Entsorgungskalender, S. 2.
Abgabe in haushaltsüblichen und -typischen Mengen gegen Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises kostenfrei. - Schadstoff-Mobil
Dieses macht von März bis November an acht verschiedenen Terminen in unterschiedlichen Orten des Landkreises vor Ort Station. Termine und Sammelplätze s. Entsorgungskalender, 3.
Abgabe in haushaltsüblichen und -typischen Mengen gegen Vorlage des gültigen Berechtigungsnachweises kostenfrei.
Mehrmengen sind gemäß aktuell gültiger Preisliste zu zahlen. Größere Mengen müssen im Vorfeld angemeldet werden.
Den Anweisungen des Fachpersonals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.