Müllabfuhr und weitere Straßensammlungen - Die Straßensammlungen beginnen um 6.00 Uhr.

Am Abfuhrtag müssen die Tonnen und Wertstoffe laut Abfallwirtschaftssatzung bis spätestens um 6.00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitgestellt sein. Für später bereitgestellte Tonnen und Wertstoffe kann eine Abfuhr nicht garantiert werden. Übliche Abfuhrzeiten können sich jederzeit ändern!

Bei Kleinanlieferungen an die Entsorgungseinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis: Gültigen Berechtigungsnachweis nicht vergessen.

Wenn Sie Abfälle in Kleinmengen selbst in das Entsorgungszentrum Sansenhecken oder die Kleinanlieferstation Mosbach bringen, müssen Sie Ihren Berechtigungsnachweis mitbringen und vorzeigen. Der Berechtigungsnachweis ist auch bei Anlieferungen von Sperrmüll mit Sperrmüllmarke vorzuzeigen. Der Berechtigungsnachweis ist eine der Müllmarken, die dem Gebührenbescheid beigelegt sind.

Informationen rund um die Entsorgung bestimmter Materialien und Abfälle gibts im Abfall-ABC.

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