Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit kam es auf einem Grüngutplatz, vermutlich durch abgelagerte Asche, zu einem Entstehungsbrand. Der erste Vorfall betraf den Grüngutplatz Langenelz, jetzt musste die Feuerwehr spät abends am 21. März zum Grüngutplatz Lohrbach ausrücken. Die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) weist deshalb dringlich darauf hin: Asche in jeder Form und Zustand gehört nicht auf einen Grüngutplatz!
Offenes Feuer knapp verhindert
Schlimmeres konnte in beiden Fällen nur mit Glück, durch aufmerksame Mitbürger und durch das schnelle Eingreifen von Platzbetreuer und Feuerwehr verhindert werden. Ursache war jeweils das verbotswidrige Ablagern von Asche oder Glutresten auf den Flächen für weiches Grüngut. Abgesehen davon, dass auch in vermeintlich abgekühlter Asche immer noch genug Potential steckt, den Untergrund zu entzünden: Asche gehört grundsätzlich nicht zum Grüngut und somit auch nicht auf den Grüngutplatz. Sie enthält potentiell Schwermetalle und stört den Kompostierungsvorgang in der Weiterverarbeitung.
Ausgekühlte Asche gehört in den Restmüll
Asche vom Grill oder aus dem Ofen sollte zunächst in einem Metallgefäß zwei bis drei Tage zum Abkühlen gelagert werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Glutreste mehr enthalten sind, darf die Asche in der Restmülltonne entsorgt werden. Sie muss in reißfesten Beuteln verpackt sein, um Staubentwicklung zu vermeiden.
Bußgelder möglich
Das Ablagern von Asche auf den Grüngutplätzen des Landkreises ist nicht nur brandgefährlich sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die KWiN bittet deshalb, ausschließlich zugelassene Materialien zu den Grüngutplätzen zu bringen.