Mehr Abholungen auf Bestellung durch KWiN ab 2024
Gute Nachrichten zum neuen Jahr von der KWiN: Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Die Anstrengungen der KWiN haben sich ausgezahlt. „Wir können sogar deutliche Verbesserungen beim Abholservice wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall anbieten“ freuen sich die KWiN-Vorstände Dr. Mathias Ginter und Sebastian Damm.
Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 € durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 € statt bisher 212,92 €.
Das ist neu:
Die Abholservices für Sperrmüll, Altholz, Haushalts-Großgeräte und Grüngut werden deutlich verbessert. Sperrmüll und Altholz können ab 2024 zweimal im Jahr zur Abholung bestellt werden, anstatt wie bisher nur einmal. Die Bestellungen gehen bequem per KWiN-App oder über die KWiN-Homepage. Für Grüngut besteht dann sogar bis zu vier Mal im Jahr die Möglichkeit, gebündelten Astschnitt zur Mitnahme mit der Bioenergietonne (BET) anzumelden. Haushaltsgroßgeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Kühlgeräte können ab 2024 ebenfalls mehrfach pro Jahr abgeholt werden anstatt wie bisher nur einmal pro Jahr. Die Abholgebühr bleibt unverändert bei 25,-- € pro Gerät.
Ein deutliches Mehr an Service bietet die KWiN zum neuen Jahr auch für haushaltsübliche Kleinanlieferungen an die Wertstoffhöfe. Die bisherige Begrenzung von kostenfreien Altholz-Kleinanlieferungen aus dem Innenbereich (Althölzer der Kategorie Al-Alll) auf nur einmal pro Jahr entfällt ab 2024. Damit können Altholz-Kleinmengen aus dem Innenbereich mehrfach im Jahr kostenfrei angeliefert werden. Die bisherige Jahresmarke, der Berechtigungsnachweis fällt ebenfalls weg. Übergangsweise ist ein gültiger Gebührenbescheid oder eine Kopie dessen bei allen Kleinanlieferungen vorzuzeigen. Hier ist jetzt ein Strichcode zum Scannen eingedruckt. Das Scannen dient vor allem der KWiN-internen Mengenstatistik. Ab 2025 soll die KWiN-App als digitale Eintrittskarte für Kleinanlieferungen weiter ausgebaut werden. Die Identifizierung kann dann auch per Smartphone erfolgen.
Einen neuen Zusatz-Service bietet die KWiN gewerblichen Kunden. Zur Erfüllung ihrer Trennpflichten gemäß Gewerbe-Abfallverordnung können diese Betriebe gegen Gebühr ab dem kommenden Jahr auch Bioenergie-Tonnen (BET) für ihre kompostierbaren Abfälle aus Pausenräumen und Kaffeeküchen bestellen.
Gerne berät auch das Team des Kundencenters unter Tel. 06281/906-0.
Behältergebühren für Privathaushalte, alt und neu:
Gefäßgröße |
Bisher |
Neu ab 2024 |
60-Liter Gefäß |
116,24 Euro/Jahr |
110,54 Euro/Jahr (ab 2024) |
80-Liter-Gefäß |
157,98 Euro/Jahr |
147,37 Euro/Jahr (ab 2024) |
120-Liter-Gefäß |
232,47 Euro/Jahr |
221,07 Euro/Jahr (ab 2024) |
240-Liter-Gefäß |
464,94 Euro/Jahr |
442,14 Euro/Jahr (ab 2024) |
1,1 cbm-Gefäß |
2.130,98 Euro/Jahr |
2.026,48 Euro/Jahr (ab 2024) |
3,0 cbm-Gefäß |
5.811,77 Euro/Jahr |
5.526,77 Euro/Jahr (ab 2024) |
5,0 cbm-Gefäß |
9.686,28 Euro/Jahr |
9.211,29 Euro/Jahr (ab 2024) |
Zzgl. haushaltsbezogener Grundgebühr: 96, 68 €
Die KWiN-Abholservices, alt und neu:
Fraktion |
Abruf pro Jahr |
Abruf pro Jahr |
Service-Gebühr |
Sperrmüll |
1 x bis 3 cbm |
2 x bis 3 cbm |
13,-- €/cbm + |
Altholz |
1 x bis 3 cbm |
2 x bis 3 cbm |
10,-- € Anfahrtspauschale |
Altmetall |
1 x bis 3 cbm |
2 x bis 3 cbm |
kostenfrei |
Grünabfall, als Beistand zur BET |
1 x bis 3 cbm |
4 x bis 3 cbm |
10,-- €/cbm |
Elektrogroßgeräte |
1 x bis 3 Geräte |
unbegrenzt |
25,-- € pro Gerät |
Gebührensätze für gewerblich genutzte Bioenergietonnen (BET); neu ab 2024
BET-Gefäß 60-Liter |
93,00 Euro (ab 2024) |
BET-Gefäß 120-Liter |
103,00 Euro (ab 2024) |
BET-Gefäß 240-Liter |
131,00 Euro (ab 2024) |