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Was entsorge ich wie: Sperrmüll
Zu schade für den Sperrmüll?
Von manchen Gegenständen muss man sich trennen – aber einige sind viel zu schade für den Sperrmüll!
Zum Glück gibt es etliche Möglichkeiten zur Weiter-Vermittlung:
- KWiN-Verschenkmarkt (Marktplatz Abfallvermeidung)
- Digeno-Möbellager & Shop
- Gebrauchtwarenkaufhäuser der Sozialdienste (Verlinken auf neue Akteure-Karte)
- Kleinanzeigen-Seiten in lokalen Anzeigenblättern
- Einfach mal im Bekanntenkreis herumfragen
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll zählen gemäß der Abfallwirtschafts-Satzung für Privat-Haushalte, § 6 Abs. 3 Abfälle aus privaten Haushaltungen, die wegen ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die […] vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Restabfall eingesammelt und transportiert werden. Hierzu zählen […] nicht Abfälle zur Verwertung (z.B. Holz und Altholz gemäß Altholz-Verordnung, Schrott, E-Schrott gemäß Elektro-Altgeräte-Gesetz).
Wichtig: Größere Mengen von Restmüll bzw. tonnengängigen Abfällen gehören nicht zum Sperrmüll, sondern sind über mehrere Leerungen verteilt über die Restmülltonne zu entsorgen, oder über die zusätzlichen Abfallsäcke des Landkreises zur Restmüll-Abfuhr bereitzustellen, oder gegen Bezahlung an die Wertstoffhöfe Buchen und Mosbach anzuliefern.“
- Badezimmerschrank aus Vollkunststoff ("Allibert")
- Bettdecken und Kopfkissen
- Bettrost aus Holzrahmen mit Sprungfedern aus Kunststoff oder Metall
- Bettrost aus Metallrahmen mit Holz-Latten
- Bilderrrahmen aus Kunststoff
- Bodenbelag aus Kunststoff oder Linoleum
- Bürostuhl
- Gartenmöbel aus Kunststoff
- Kinder-Rutschen, -häuschen und kleine Sandkisten aus Kunststoff
- Kinderwagen
- Kindersitz fürs Auto
- Koffer und große Reisetaschen
- Regenfass aus Kunststoff bis 200 l
- Kunststoff-Wannen, nicht aber Badewannen aus Kunststoff
- Polstermöbel: Sofa, Sessel, Couchgarnitur
- Ski, Snowboard, Surfbrett
- Spiegel
- Teppiche, Teppichboden
- Wäschekorb aus Kunststoff
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Was gehört NICHT zum Sperrmüll?
- Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen
- Altkleider
- Auto-Teile sowie Auto-Sitze
- Auto-Reifen oder -räder
- Badewannen aus Kunststoff
- Bauschutt (mineralische Abfälle aus Bau-Arbeiten)
- Elektro-Geräte
- Fenster(-läden)
- Holz und Möbel aus Holz, auch wenn kunststoffbeschichtet oder mit elektrischen Bauteilen
- Kartonagen und Altpapier
- Metall-Gegenstände und -teile
- Körbe und Möbel aus Rattan- oder Weidengeflecht
- Roll-Läden
- Sanitär-Keramik und sonstiger Bauschutt
- Spiegeltüren und -Schränke
- Tapetenreste
- Türen
- Verpackungsteile, sofern sauber und verwertbar
Information zu Einzel-Teilen gibt's auch im Online-ABC.
Kostenfreie Entsorgung mit den Sperrmüllmarken
Mit den Sperrmüllmarken aus dem aktuellen Abfall-Gebührenbescheid können pro Marke bis zu 2 Kubikmeter (cbm) an Sperrmüll kostenfrei entsorgt werden.
Bei Müllgemeinschaften erhält der Partner mit der Restmülltonne die Sperrmüllmarke(n). Haushalte in Mehrparteien-Wohnungen mit Abrechnung der Müllgebühren über die Nebenkosten erhalten die Marken über den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
Die Sperrmüllmarke muss bei Selbst-Anlieferung abgegeben werden, bei postalischer Bestellung auf die Bestellkarte aufgeklebt werden und bei Online-Bestellung wird sie gesperrt.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Freimenge von 2 cbm pro Marke auch tatsächlich ausgeschöpft wird.
Die Sperrmüllmarken sind gültig bis zum Versand der neuen Sperrmüllmarken im Folgejahr.
Verlorene Marken werden nicht ersetzt.
Mengen-Information: Wieviel sind 2 cbm?
Grundsätzlich gilt: Ein Kubikmeter entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von 1 m (= 1 m x 1 m x 1 m).
Somit entsprechen 2 cbm 2 Würfeln mit jeweils einer Kantenlänge von 1 m ( = 2 m x 1 m x 1 m).
Damit kann bereits ein größerer Sessel einem cbm entsprechen.
Mehrmengen sind zu bezahlen:
- Bei Selbstanlieferung an die Deponie Sansenhecken gemäß AWN-Preisliste wie Baustellenabfälle
- Bei Abholung mit 23,-- pro cbm
Sperrmüll-Selbstanlieferung
Wird Sperrmüll an die Wertstoffhöfe Buchen und Mosbach angeliefert, sind bei Abgabe der Sperrmüllmarke max. 2 cbm kostenfrei. Mehrmengen sind gemäß AWN-Preisliste zu zahlen.
Die Marke ist auch dann abzugeben, wenn weniger als 2 cbm angeliefert wird, außer es wird bezahlt.
Bereitstellung zur Abholung
Bei Abholung dürfen spitze Einzel-Teile max. 1,50 m lang sein und ein Gewicht von max. 50 kg haben.
Die mit dem Sperrmüll-Team der KWiN abgestimmten Teile sind bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag dort bereitstellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung an einer anderen Abholadresse als der Wohn-Adresse (im Online-Bestellformular als Objekt-Adresse bezeichnet)
Sollte der Sperrmüll am Abholtag nicht abgeholt worden sein, bitte am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06281/906-17.
Postalische Bestellung einer Sperrmüll-Abholung
Im Entsorgungskalender von AWN und KWiN ist eine rote Postkarte für die Sperrmüllabholung enthalten, diese kann herausgetrennt werden.
Auf diese Sperrmüllkarte bitte die aktuell gültige Sperrmüll-Marke kleben (ist mit allen anderen Jahresmarken dem Abfall-Gebührenbescheid beigelegt. Ein Muster der Jahresmarken ist im Entsorgungskalender zu sehen).
In der Sperrmüllkarte bitte Adressangaben mit Telefonkontakt (der zu Geschäftszeiten zuverlässig erreichbar ist!) und die abzuholenden Gegenstände eintragen, dann die Karte per Post an die KWiN senden.
Die Karte ist bereits adressiert an die
KWiN AöR
Betriebsstätte Bödigheim
Zum Mühlrain 34
74722 Buchen
Wenn die Karte bei der KWiN eingegangen ist, wird der Abholtermin von der KWiN telefonisch mitgeteilt.
Online-Bestellung einer Sperrmüll-Abholung
über das Bestellportal auf der KWiN Homepage
Für den Eintrag in das Bestellformular sind folgende Angaben erforderlich:
- Ihre Kontakte- und die Objekt-Adresse - das ist die Adresse an der Sie wohnen.
- Die Abhol-Adresse, falls diese von Ihrer Objekt-Adresse abweicht
Der Sperrmüll wird ausschließlich am üblichen Bereitstellungsplatz für die Tonnen abgeholt,
auch bei einer Abholadresse, die von Ihrer Objekt-Adresse abweicht! - Die OBJEKT-NR und -ADRESSE: Ihres Hauses (aus dem Gebührenbescheid, als Mieter
bitte ggf. beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung erfragen ) - Information für Mieter und Hausverwaltungen zur Objekt-Nr./Kunden-Nr.