Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Informationen zum Thema Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
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Anlieferung von KWO-Rückbaumaterial
2023-04-27. Anlieferung von KWO-Rückbaumaterial auf Deponie Sansenhecken im Laufe der KW 19
Nach den Kontrollmessungen von Bauschutt aus dem Rückbau des KWO gemäß der Handlungsanleitung auf dem KWO-Gelände und der darauffolgenden Prüfung der Messergebnisse wurde nun von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Stuttgart), die Freigabe für die Anlieferung an die Deponie Sansenhecken erteilt. Die Anlieferung dieses Abfalls (ca. 150 Tonnen) wird im Laufe der Kalenderwoche 19 stattfinden.
Neuer Grüngutplatz in Buchen
2023-04-14. Der neue, leistungsfähige Grüngutplatz in Buchen ist fertiggestellt und kann nun von der Bevölkerung angefahren werden. Er liegt nordöstlich des Entsorgungszentrums Sansenhecken, die Anfahrt von der Bödigheimer Straße aus vorbei am KWiN-Verwaltungsgebäude in Richtung Kaltenberg-Siedlung ist gut ausgeschildert.
Der Platz besteht aus einer asphaltierten Fläche von 1.300 qm. Das krautige Material (Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub) wird in einer Rundbogenhalle abgeladen. Das Material ist somit vor Niederschlagswasser geschützt, was Auswaschungen verhindert. Für holziges Material (Baum-, Strauch- und Heckenschnitt) steht eine eigene Lagerfläche zur Verfügung, die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Aufgrund der großzügigen Platzverhältnisse können mehrere Anlieferer gleichzeitig abladen.
Neue Anlieferbedingungen für die Erdaushubdeponien im Kreis
2023-04-06. Für die Anlieferung von Bodenaushub auf den Erddeponien im Kreis gelten künftig deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen. So müssen die Anlieferer jetzt unter anderem dokumentieren, wo das Material herkommt und ob es an anderer Stelle verwertet – also wiederverwendet – werden kann. Nur unbelasteter Erdaushub, der nirgends verwertet werden kann, darf noch auf den Erddeponien im Kreis eingebaut werden.
Warnstreiks am 23.03.23
Von den Warnstreiks im Öffentlichen Dienst ist am Donnerstag, 23. März, auch die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) und die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) betroffen.
Dies bedeutet, dass es am Donnerstag zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr kommen kann. In einem solchen Fall bittet die KWiN/AWN, die Abfallbehälter am Straßenrand stehen zu lassen – die Touren werden zeitnah nachgefahren. Auch am Wertstoffhof im Z.E.U.S. in Buchen kann es aufgrund von personellen Engpässen zu Wartezeiten kommen, dieser hat jedoch normal geöffnet.
Umweltstraftat vermutet
Elztal. Nach mehreren illegalen Abfallablagerungen auf dem Gemeindegebiet von Elztal laufen die Ermittlungen nach den Tätern auf Hochtouren. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um größere Mengen an Bauschutt handelt, rief jetzt auch die Polizei auf den Plan.
„Für die Entsorgung dieser Mengen müssen wir extra einen Bagger organisieren“, ärgert sich Bürgermeister Marco Eckl, der jetzt im Namen der Gemeinde auch Anzeige erstattet hat. Der Aufwand für die Entsorgung sei diesmal enorm hoch. Die illegalen Ablagerungen waren Mitarbeitern des Bauhofs bei Kontrollfahrten aufgefallen. Daraufhin wurde die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald-Kreis (KWIN) verständigt. Hier weiß man, dass wilde Müllablagerungen leider ein permanentes Problem sind. „Müll in die Landschaft kippen ist eine riesengroße Sauerei“, unterstreicht KWIN-Vorstand Sebastian Damm.
Asche, Holzkohle und Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze
Obrigheim/Hornbach. Auf dem Grüngutplatz beim Kirstetter Hof in Obrigheim wurde dieser Tage illegal der Inhalt einer Bionergietonne (BET) entsorgt.
Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze, da sich die Verarbeitungswege deutlich unterscheiden. Auch aus seuchenhygienischen Gründen ist eine solche Ablagerung unzulässig. Die KWIN weist darauf hin, dass es sich hierbei mindestens um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Jede illegale Anlieferung wird konsequent verfolgt. Im Einzelfall können illegale Anlieferungen sogar eine Straftat darstellen.
Ebenfalls dieser Tage ist es am Grüngutplatz in Hornbach zu einem Entstehungsbrand, vermutlich aufgrund von heißer Asche, gekommen. Dieser konnte glücklicherweise frühzeitig erkannt und gelöscht werden. Grillkohle und Asche darf generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden. Diese und verbranntes holziges Material muss abgekühlt im Restmüll entsorgt werden. Die KWIN bittet um Hinweise unter Telefon 06281 906-0.
Störungen der Abfalltouren wegen Warnstreiks
Auch die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWiN) und die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) waren am Montag, 06. März, von den Warnstreiks im Öffentlichen Dienst betroffen.
Deshalb konnten nicht alle Abfalltouren gefahren werden. In einem solchen Fall bittet die KWiN/AWN, die Abfallbehälter am Straßenrand stehen zu lassen – die Touren werden zeitnah (spätestens bis Freitag dieser Woche) nachgefahren.
Die Biotonne richtig nutzen
2023-02-07. Immer mehr Haushalte bestellen die Bioenergietonne (BET) der KWiN. Dadurch gelingt es, wertvolle Bioabfälle für die Energie- und Komposterzeugung nutzbar zu machen.
Anders als bei einem Gartenkompost dürfen in die BET so gut wie alle Küchenabfälle gegeben werden.
KWiN-Wertstoffhöfe: Gültigkeit der Sperrmüllmarken von 2022
23-01-13. Die grünen Sperrmüllmarken und der grüne Berechtigungsnachweis des Jahres 2022 gelten bis einschließlich Dienstag, 31.01.2023.
Die Frist für Abholungen von Sperrmüll mit der Sperrmüllkarte ist, wie kommuniziert, am 31.12.2022 abgelaufen. Neue Abholaufträge (kostenpflichtig) können auf unserer Homepage unter diesem Link, der KWiN Abfall-App oder auch telefonisch angemeldet werden. Fragen beantwortet die KWiN unter 06281 906-0.
Restmüll-Januar in Osterburken, Eberstadt, Götzingen, Rittersbach, Heidersbach und Großeicholzheim
23-01-09. Im Rahmen von Änderungen im Kreislaufwirtschaftskonzept der KWiN werden die Restmülltonnen ab 2023 nicht mehr zwei-, sondern dreiwöchentlich abgefahren. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Durch die Rhythmusumstellung ergibt sich in wenigen Gemeinden eine einmalige Zeitspanne von über drei Wochen. Dies betrifft die Gesamtgemeinde Osterburken, Eberstadt und Götzingen (Abfuhr am 18.01.) sowie Heidersbach, Rittersbach und Großeicholzheim (Abfuhr am 19.01.). Vor diesem Hintergrund wird in diesen Gemeinden/Ortsteilen bei der ersten Leerung der Restmülltonnen „großzügig“ abgefahren. Dies bedeutet, dass dann dort der Deckel aufstehen kann und es wird ebenso auch Beistand in Säcken mitgenommen (nur Restmüll, kein Sperrmüll oder Altholz, bis zum Volumen der vorhandenen Restmülltonne). Für Fragen steht die KWiN unter 06281 906-0 zur Verfügung.
Essen und Trinken to go: Mehr Mehrweg!
2023-01-09. Neue gesetzliche Regelungen zur Verringerung des Verpackungs-Müllbergs sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch darauf, dass ihr Essen to go oder der Coffee to go auch in Mehrweggeschirr angeboten wird. Damit wird Europäisches Umweltrecht in Deutschland umgesetzt. Das Angebot an Speisen und Getränken darf in den Mehrweg-Verpackungen nicht teurer sein, als in den Einweg-Verpackungen. Diese dürfen von den Anbietern aber weiterhin verwendet werden.