Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen an Klimaschutz und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Deutliche Verbesserungen gibt es sogar bei Abholservices wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall. Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 € durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 € statt bisher 212,92 €.

Das KWiN-Kreislaufwirtschaftkonzept 2024 enthält etliche Verbesserungen für die Haushalte:

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