Auch kleinere Verkaufsstellen für Speisen und Getränke "to go" sind ab dem Jahr 2023 verpflichtet, zumindest von Kunden mitgebrachte, eigene Mehrwegbecher oder sonstige Mehrweg-Behältnisse zu befüllen.

Informationen für Betriebe enthält eine Information des Lebensmittelverbands Deutschland.

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