Dabei handelt es sich um steinige Abfälle von Bauarbeiten, wie z.B. Beton, Fliesen und Ziegelsteine.

Ausgenommen sind Gipserzeugnisse (z.B. Rigips, siehe: Restmüll) und andere Baustellenabfälle, wie Tapetenreste, Bodenbeläge oder Bauholz.

  • Für Kleinmengen an Bauschutt (bis 300 Liter Volumen und max. 200 kg wird eine Gebühr von 10,- € erhoben.
  • Über 200 kg erfolgt die Verwiegung und die Abrechnung gemäß der aktuellen Preisliste.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Bauschutt und gemischten Bauabfällen!

Infoblatt Bauschutt -  altPDF-Download

Gemischte Abfälle aus Bautätigkeiten wie z.B. Verschmutztes Styropor und verschmutzte Folien, Dachpappe, Rigips-Platten, Fachwerk oder vermischte Abfälle werden im Entsorgungszentrum Sansenhecken gegen Bezahlung angenommen.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Bauschutt und gemischten Bauabfällen!

pdfInfoblatt Abbruchmaterial

Seit Oktober 1998 sind die Händler verpflichtet, alle Batterietypen zurückzunehmen, die sie selbst verkaufen.

> Für Auto-Batterien muss beim Neukauf ein Pfand von 7,-- € bezahlt werden, wenn keine leere Batterie zurückgegeben wird.

> Außerdem sind in jeder Gemeinde Sammelbehälter für Trockenbatterien (z.B. aus Radios) und Knopfzellen aufgestellt.

Trockenbatterien und Auto-Batterien werden auch bei der Schadstoffsammlung kostenlos angenommen sowie in der Schadstoffannahmestelle im Entsorgungszentrum Sansenhecken.

Asbestzement wird im Entsorgungszentrum Sansenhecken immer Dienstags zwischen 7.30-16.30 Uhr gegen Bezahlung angenommen.

Das Material muss staubdicht verpackt verpackt sein.

pdf Infoblatt asbesthaltige Abfälle aus Haushalten

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Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

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