Rückbaumaterial aus Kernkraftwerken

2016-11-25.  Ende Juni dieses Jahres hatte das Umweltministerium Baden-Württemberg für viele überraschend mitgeteilt, dass für die Anlieferung von freigemessenen Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien bis auf weiteres keine Genehmigungen erteilen werde. Grund waren Unklarheiten in Bezug auf die landwirtschaftliche Nachnutzung von stillgelegten Deponien. „Die vor Ort geplante landwirtschaftliche Nachnutzung der Deponie“, so der Umweltminister Franz Untersteller, „ist strahlenschutzrechtlich unklar. Bis zur Beantwortung der offenen Fragen setzen wir die Lieferung freigemessener Abfälle auf Deponien in Baden-Württemberg aus“.

Dieses Moratorium wurde Anfang dieser Woche mit sofortiger Wirkung vom Umweltministerium wieder aufgehoben. Das beim Öko-Institut in Auftrag gegebene Gutachten kam zu dem Schluss, dass die direkte Nachnutzung der Deponiefläche für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Wohnen und Freizeit für nachfolgende Generationen sicher ist. Für die freigemessenen Abfälle sind die zuständigen Landkreisdeponien annahme- und entsorgungspflichtig. Im Falle Obrigheim ist das die Deponie Sansenhecken in Buchen. Aktuell liege lt. AWN keine Anfrage seitens des Betreibers EnBW für eine Anlieferung vor.

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