Neuerungen bei der Abfallwirtschaft 2023 für gewerbliche Kunden mit 60/80/120/240 Liter Restmülltonnen   

Die AWN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus gewerblichen Betrieben. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden. Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit unter einem hohen Kostendruck: Gestiegene Anforderungen, aktuell eine höhere Inflation verbunden mit gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen sowie der geplanten CO2-Bepreisung der energetischen Müllverwertung. In diesem Spannungsfeld bleibt die Wahl zwischen Preiserhöhungen oder angepassten Entsorgungsleistungen. Gleichwohl muss eine ausreichende und umweltfreundliche Abfallentsorgung für die Betriebe erhalten bleiben.

Folgende Neuerungen sind ab 2023 vorgesehen:

Restmülltonne: Von zwei- auf drei-wöchentliche Abfuhr

(Bei Gelber Verpackungstonne und Blauer Papiertonne bleibt der Abholrhythmus wie gehabt)

Dadurch können rund 30 % der Restmüllfahrten (Personal, LKW, ca. 40.000 Liter Kraftstoff, CO2-Emission) eingespart werden. Die Betriebe erhalten dadurch einen weiteren Anreiz, Restmüll zu trennen und zu vermeiden. Bei erhöhtem Bedarf könnte eine größere Restmülltonne (gegen Zuzahlung) bestellt werden.

Grüngutsystem: Herbst-Straßensammlung entfällt, Sommerbringaktion 14tägig statt wöchentlich

Der NOK hat mit über 30 Grüngutplätzen und den verschiedenen Sammelaktionen ein sehr aufwändiges und somit teures Grüngutsystem. Die überwiegende Menge wird direkt an den Grüngutplätzen angeliefert, was auch praktische Vorteile in Bezug auf die Sortierung und Weiterverarbeitung hat. Die Straßensammlungen werden zusehends weniger genutzt. Deshalb entfällt die Herbststraßensammlung, die Sommerbringaktionen erfolgen ab 2023 14-tägig statt wöchentlich. Die Tage sind im AWN-Abfallkalender hinterlegt.

Sperrmüllsammlung: Keine kostenlosen Sperrmüllmarken mehr

Bisher konnten bis zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Jahr (bei Nutzung einer 60 Liter Restmülltonne) kostenlos an den Wertstoffhöfen Mosbach und Buchen angeliefert werden. Die Erstellung und vor allem Verwaltung der Sperrmüllmarken sind aufwändig und teuer. Eine einfache und faire Lösung hier ist eine verursachergerechte Bepreisung.
Die Anlieferung von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach kostet ab 2023
13,00 €/cbm. Wird die Anliefermenge von drei Kubikmeter überschritten, wird nach AWN-Preisliste berechnet/verwogen.

Altholz: Straßensammlung und Direktanlieferung – keine Straßensammlung mehr

Bisher konnte das Altholz bei der jährlichen Straßensammlung und per Direktanlieferung (bis drei Kubikmeter pro Jahr gegen Vorlage des aktuellen Berechtigungsnachweises) entsorgt werden. Die Straßensammlung entfällt, da diese immer weniger in Anspruch genommen bzw. auch immer wieder missbräuchlich genutzt wurde. Eine Direktanlieferung von max. drei Kubikmetern Altholz ist gegen Vorlage des aktuellen Berechtigungsnachweises möglich (der Berechtigungsnachweis wird bei der  Anlieferung gelocht)

Altmetall – keine Straßensammlung mehr

Altmetall wurde bisher im Holsystem (2 x pro Jahr) oder durch Vereine (Straßen- oder Containersammlung) gesammelt. Ab 2023 entfällt die Straßensammlung.
Es ist nur noch eine Direktanlieferung bei den Wertstoffhöfen möglich. Vereine können weiterhin Containersammlungen durchführen.

Elektro-Altgeräte

Elektro-Altgeräte aus dem Dual-Use (B2C) können kostenlos auf den Wertstoffhöfen in Mosbach und Buchen angeliefert werden. Das sind Elektro-Altgeräte, die auch im privaten Haushalt genutzt werden können.

Sperrmüllmarke und Berechtigungsnachweise für 2022 gelten noch bis Dienstag, 31.01.2023!

D.h. bis zum 31. Januar 2023 kann Sperrmüll noch mit der Sperrmüllmarke 2022 direkt angeliefert werden.

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