Feuerbrand ist eine durch Bakterien verursachte Pflanzenkrankheit, die zum Welken und Absterben ganzer Bäume führen kann.

Anfällig im Haus- und Erwerbsgarten sind insbesondere Kernobstbäume wie Äpfel- und Birnbäume. Stein- und Beerenobst, Nussbäume, Laub- und Nadelgehölze werden nicht befallen.

Die Blätter, Blüten, Früchte und Äste erkrankter Bäume verfärben sich beim Welken schwarz, dadurch erscheinen sie verdorrt oder verbrannt. Größere Bäume können durch rechtzeitigen, fachgerechten Rückschnitt von mindestens 30 cm bis in das gesunde Holz gerettet werden.

Feuerbrand ist hochinfektiös für Kernobst-Bäume - die Feuerbrand-auslösenden Bakterien können sogar durch Arbeitsgerät wie Schnittwerkzeuge und Handschuhe übertragen werden!

Herkömmliche Kompostierverfahren vernichten die Erreger nicht! Feuerbrand-befallene Pflanzenteile dürfen daher weder über die Grüngutplätze noch über die Straßensammlungen für Grüngut entsorgt werden.

Kleine Mengen befallener Pflanzenteile können über die Hausmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen sind nach vorheriger Information der Gemeinde als Ortspolizeibehörde im Außenbereich auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen zu verbrennen. Dabei sind Mindestabstände von 200 m zu Autobahnen, von 100 m zu Bundes, Landes- und Kreisstraßen und von 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen einzuhalten. Feuerbrand-befallene Pflanzenabfälle werden bei den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises nicht angenommen.

Die betreffenden Pflanzen dürfen nicht im Hausgarten kompostiert werden, da diese Art der Kompostierung die Samen nicht zuverlässig abtötet.

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