Alljährlich und insbesondere nach Sturmereignissen stellt sich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“.
Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“! Der richtige Entsorgungsweg für Fallobst ist die Bioenergietonne (BET). Diese ist im Neckar-Odenwald-Kreis in der Grundgebühr für Privathaushalte enthalten und kann dem entsprechend bei der KWiN bestellt werden.