Berechtigungsnachweis 20202020-03-23. Die KWiN-Gebührenbescheide werden dieser Tage an die rund 60.000 Haushalte im Neckar-Odenwald-Kreis verschickt.

Die neue Abfallgebühr setzt sich aus einer Grund- und Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr fällt für jeden Haushalt an, auch bei Teilnehmern von Müllgemeinschaften oder verschiedenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Hierzu zählen z. B. Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie z. B. Personalkosten, Abschreibungen und Gemeinkosten. Die Leistungsgebühr orientiert sich linear an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.

Hatten sich die Müllgebühren im NOK immer unterhalb der durchschnittlichen Preissteigerungsrate entwickelt, die letzte Erhöhung war 2015, war nun eine Gebührenerhöhung aufgrund der Rahmenbedingungen unumgänglich. „Die Entsorgungskosten für Rest-/Sperrmüll, Bioabfall, Grüngut und Altholz sind in den vergangenen Jahren permanent gestiegen, im Zeitraum von 2014 bis 2020 um den Faktor 1,5“, so der Bereichsleiter Abfallwirtschaft Thomas Gambke. Hinzu kämen weitere Kostensteigerungen für Personal, Logistik und Betriebsmittel. Leider befinden sich die aktuellen Markterlöse für Wertstoffe und Altpapier auf einem nahezu historischen Tief. Zwischenzeitlich gib es Landkreise, in denen alleine die Papiertonne mit einer Jahresgebühr von bis zu 40 € bepreist wird.

Bioenergietonne 2020Das neue Gebührensystem für den NOK: Für einen normalen Haushalt fällt die Grundgebühr von 94,96 € und die Leistungsgebühr für eine 60-Liter-Restmülltonne von 108,99 € an, also insgesamt 203,95 €. Bei einer Restmülltonne mit 80 Liter wären es insgesamt 240,29 €, bei 120 Liter 312,95 €. Bei Müllgemeinschaften fallen pro Haushalt die Grundgebühr an, die Leistungsgebühr für die Restmülltonne kann geteilt werden. Haushalte einer Zweier-Müllgemeinschaft zahlen somit jeweils: Bei 60-Liter-Restmülltonne je 149,46 €, bei 80-Liter 167,63 € und bei 120-Liter 203,96 €. Die neuen Gebührenbescheide mit den entsprechenden Berechtigungsnachweisen werden dieser Tage per Post an die Haushalte zugestellt. Vorausgegangen waren umfangreiche Datenerfassungen bei den Haushalten im NOK. Über 60.000 Haushalte mussten seit Jahreswechsel, erfasst und entsprechende Aufträge im System hinterlegt werden.      

Müllvermeidung ist, so die KWiN, nicht nur ökologisch das Beste, sondern hätte auch ganz handfeste ökonomische Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im NOK. Bei einer Reduzierung der gesamten Restmüllmenge um 10% würden sich die Entsorgungskosten um rund 400.000 € senken lassen. Genauso positiv wirkt eine saubere Trennung in „Bioabfall statt Restmüll“. Für jede Tonne Bioabfall, die vom Restmüll in die Bioenergietonne verlagert werden kann, ergibt sich ein Kostenvorteil von rund 90 € pro Tonne. Hier sei, so die KWiN, ein riesiges Potenzial erkennbar.

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