Auch kleinere Verkaufsstellen für Speisen und Getränke "to go" sind ab dem Jahr 2023 verpflichtet, zumindest von Kunden mitgebrachte, eigene Mehrwegbecher oder sonstige Mehrweg-Behältnisse zu befüllen.

Informationen für Betriebe enthält eine Information des Lebensmittelverbands Deutschland.


Auf Wochenmärkten, in Hofläden und in Frischetheken kann bestimmtes Obst und Gemüse in eigene Taschen oder Verpackungs-Netze eingepackt werden, vorzugsweise solche Sorten, die vor Verarbeitung geschält werden müssen.

Geeignete Gemüsesorten sind z.B. Kohlrabi, Gurken, Zucchini und Auberginen, Kohlköpfe und Blumenkohl, Rettiche, Kürbisse und Knollensellerie.

Geeignete Obstsorten sind z.B. Ananas, Äpfel und Birnen (bedingt), Avocados, Bananen, Granatäpfel, Kiwis, Mangos, Melonen und Zitrusfrüchte.

Brötchen können in eigenen Stoffbeuteln gekauft werden, die ausschließlich für Brot und Brötchen genutzt werden.

 

hier wird man im Internet (oder im Urlaub und auf Ausflügen…) fündig unter dem Suchbegriff "Pfandglas" und dem Produkt-Namen, z.B. für Nuss-Cremes und Marmeladen.

Honig aus lokaler Imkerei wird i.d.R. in Pfandgläsern verkauft, diese sollten leer auch an die Imker zurückgegeben werden.

 


…erkenntlich am Mehrweg-Zeichen am besten mit Glasflaschen

Glasflaschen können bis zu 50 Mal wieder befüllt werden, und dann wieder zu neuen Flaschen oder Gläsern eingeschmolzen werden.
Sie sind aus ökologischer Sicht vor allem dann im Vorteil, wenn sie innerhalb einer Region von etwa 150 km gekauft werden.


Aus Sicht der Lebensmittel-Echtheit sind Flaschen aus Edelstahl und Glas (evtl. mit Polster-Überzug) zu empfehlen. Sie sind völlig geschmacksneutral, und es können keine Zusatzstoffe durch saure Getränke herausgelöst werden.



haushalte

... für Haushalte

Zu den Aufgaben der KWiN zählen die Organisation aller Erfassungssysteme für Abfälle und Wertstoffe für Privathaushalte

sowie der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Sammelsysteme für Abfälle und Wertstoffe.

Für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten ist die KWiN im Auftrag des Landkreises tätig.

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... für Gewerbe/Industrie

Die AWN ist entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartner und Dienstleister für alle Gewerbebetriebe in Fragen der Abfallentsorgung.

Das gilt insbesondere für die gewerbliche Restmüllabfuhr und Direktanlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken.

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